Rentenbezüge, die deutsche Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder…
…die aber nicht den Grad einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erreicht, da mit dem Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Sozialversicherungspensionen ein zweites Mal besteuert werden, sondern lediglich die Steuerleistung von den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird. Aus den in EAS 3075 genannten Gründen kann jedenfalls auch…
…vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die…
…dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in…
…einem Verständigungsverfahren mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und…
…mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…
…€ auch eine deutsche Sozialversicherungspension zu, so liegt nach innerstaatlichem Recht kein Fall einer Pflichtveranlagung vor (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Auch im Fall einer Antragsveranlagung ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. …
Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…
…Verschleppte) die Möglichkeit gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass bis zum Beitritt Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden war…
…Krankenversicherungspflichtbeitrag an eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Beratungstätigkeit abzugsfähig ist. Ist das Gesamteinkommen nach österreichischem Recht ermittelt und ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anwendung des DBA-Deutschland das Erfordernis, die deutschen Sozialversicherungsrenten und die deutschen Vermietungseinkünfte aus der…
…Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des…
…der Beamtenversorgung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes gezahlte Pension ist in Österreich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Gleiches gilt gemäß Artikel 20 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für eine aus öffentlichen Kassen der Niederlande zufließende Pension (einschließlich Sozialversicherungspensionen). Eine Rente…
…entfällt). Rentenbezüge, die von deutschen Arbeitgebern (des nicht-öffentlichen Sektors) gezahlt werden, unterliegen demgegenüber gemäß Artikel 9 des Abkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Beiträge zu einer freiwilligen deutschen Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit ergebenden…
…4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig ist. Diesbezügliche Nachweise werden von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS…
…im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…
…wenn sie als Bezug aus der deutschen Sozialversicherung anzusehen wäre. Ob dies der Fall ist, müsste von Parteienseite nachgewiesen werden. Dieser Nachweis könnte entweder durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung oder durch eine Erklärung der auszahlenden Stelle in Verbindung mit einem Nachweis über die steuerliche…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Wien des Europäischen Patentamtes, BGBl. Nr. 672/1990). Bezieht der Steuerpflichtige neben dieser Pension noch eine deutsche Sozialversicherungspension, so ist auch diese gemäß Artikel 10 des DBA-Deutschland von der Einkommensbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) befreit. Falls keine anderen in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte zufließen, bleibt der vorgenannte…
…dann wäre die Unfallrente nach geltendem Recht in Österreich steuerpflichtig (es sei denn, dass es sich hiebei um eine gesetzliche Unfallversorgung auf deutscher Seite handelt, die der österreichischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht. Sollte auf deutscher Seite bestätigt werden, dass die Unfallrente Ausfluss einer gesetzlichen Unfallversorgung ist…