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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 266

Pensionen des Europäischen Patentamtes

geltende FassungEAS-AuskunftZ 789/1/1-IV/4/93vom 12.05.1993

Wortlaut laut Findok

Ein deutscher Staatsbürger, der bei der Europäischen Patentorganisation in München tätig war und nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, ist von der Einkommensbesteuerung hinsichtlich seiner vom Patentamt bezogenen Pensionen befreit (Art. 16 Abs. 2 des Abkommen vom 2. Juli 1990 zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamtes, BGBl. Nr. 672/1990). Bezieht der Steuerpflichtige neben dieser Pension noch eine deutsche Sozialversicherungspension, so ist auch diese gemäß Artikel 10 des DBA-Deutschland von der Einkommensbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) befreit. Falls keine anderen in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte zufließen, bleibt der vorgenannte "Progressionsvorbehalt" ohne steuerliche Auswirkung. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PensionRentenRuhegehälterWohnsitzverlegungWohnsitzwechselSteuerfreistellungFreistellungSteuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Z 789/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18118
Gültig
12.05.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF