Rentenbezüge, die deutsche Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder…
…die aber nicht den Grad einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erreicht, da mit dem Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Sozialversicherungspensionen ein zweites Mal besteuert werden, sondern lediglich die Steuerleistung von den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird. Aus den in EAS 3075 genannten Gründen kann jedenfalls auch…
…vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die…
…österreichischen Bezüge lt. Lohnzettel und die deutschen Rentenbezüge - in Österreich zu versteuern. Grundsätzlich würde man bei der Berechnung aller Einkünfte von einer Erzielung in Österreich ausgehen. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland sei festgelegt worden, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für deutsche Sozialversicherungspensionen habe. Doch dürfe…
…Steuerrecht I/1 Z 19 Rz 71 (Stand 1.10.2014, rdb.at), mwN]. Deutsche Sozialversicherungspensionen fallen daher unter § 25 EStG 1988 und sind sohin in Österreich steuerpflichtig; dies gilt auch hinsichtlich der in Deutschland nachgelagert nur mit dem Ertragsanteil besteuerten Pensionen [vgl. Loukota/Jirousek…
…dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in…
…einem Verständigungsverfahren mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und…
…mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…
…2 DBA Deutschland ergibt sich, dass Österreich als Wohnsitzstaat des Bf. für Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung kein Besteuerungsrecht zukommt. Sozialversicherungspensionen sind entsprechend der bisherigen Regelung (Art 10 Abs. 2 Z 1 DBA Deutschland, BGBl 221/1955) im Quellenstaat zu besteuern. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde…
…Da die deutsche Pension lediglich in den Progressionsvorbehalt einbezogen werde, komme es zu keiner zweiten Besteuerung, sondern werde lediglich das Besteuerungsniveau der übrigen Einkünfte angepasst. Die Höhe der Einkünfte sei nach österreichischem Recht zu ermitteln, ungeachtet dessen, in welcher Höhe die Sozialversicherungspensionen im Ausland besteuert…
…Festzuhalten sei auch, dass die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland nicht in Abzug gebracht werden könnten, da diese im deutschen Steuerrecht als Sonderausgabe zu berücksichtigenden Aufwendungen die unbeschränkte Steuerpflicht voraussetzen würden. Eine Berücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehaltes wäre also schon deshalb keine befriedigende Lösung. Auch sei…
…so wäre es gegebenenfalls Sache Deutschlands eine europarechtskonforme deutsche Rechtslage, auf welchem Weg auch immer, herzustellen. Dies scheint aber nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers ohnehin der Fall zu sein, da ihm 50% der bezahlten Sozialversicherungsbeträge auf seine deutsche Sozialversicherungspension im Jahr 2012 zurückerstattet wurden. Bei…
…eine Ablichtung der EAS-Auskunft des BMF, GZ BMF-010221/0132-IV-4/2012, vom 28. Februar 2012, Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen, vorgelegt. Weiters legte der Bw. ein Berechnungsblatt vor mit Darstellung der Berechnung der Pension des Bw. im Vergleich zu Herr oder Frau Österreicher…
…Bezügen aus früheren Dienstverhältnissen abgegrenzt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist als Bundesträger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Leistungen dem obligatorischen Schutz und der Basisversorgung der Bevölkerung dienen. Dieser Versorgungscharakter einer Sozialversicherungspension ist nach dem Typusbegriff des Abkommens (vgl…
…Bezügen aus früheren Dienstverhältnissen abgegrenzt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) ist als Bundesträger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Leistungen dem obligatorischen Schutz und der Basisversorgung der Bevölkerung dienen. Dieser Versorgungscharakter einer Sozialversicherungspension ist nach dem Typusbegriff des Abkommens …
…Art 18 Abs 2 DBA Deutschland ergibt sich, dass Österreich als Wohnsitzstaat der bP für Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung kein Besteuerungsrecht zukommt. Sozialversicherungspensionen sind entsprechend der bisherigen Regelung (Art 10 Abs 2 Z 1 DBA Deutschland, BGBl 221/1955) im Quellenstaat zu besteuern…
…19 DBA-Schweiz zu qualifizieren (Hinweis auf EAS 1365, EAS 3123 ua.). Nach welchen Zuteilungsregeln die deutsche Finanzverwaltung solche Kapitalleistungen im Verhältnis zur Schweiz behandle, sei für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, zumal das DBA Deutschland-Schweiz in wesentlichen Punkten vom OECD-MA und…
…€ auch eine deutsche Sozialversicherungspension zu, so liegt nach innerstaatlichem Recht kein Fall einer Pflichtveranlagung vor (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Auch im Fall einer Antragsveranlagung ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. …
… 25 Abs. 1 Z 2 lit a und b EStG 1988 durch BGBl 201/1996 war es Ziel des Gesetzgebers, die Gleichstellung von ausländischen Pensionskassenleistungen mit inländischen Sozialversicherungspensionen und gleichartigen Versorgungsleistungen im Sinne von § 25 Abs. 1 Z 3 lit a EStG zu erreichen sowie…
…angeführten ***4***), von 1999 bis 2000 hat er in Deutschland gearbeitet. Seit dem 01.10.2021 bezieht er eine österreichische und eine deutsche Altersrente sowie eine belgische Pension. Darüber hinaus erhält der Bf eine österreichische Firmenpension (Zahlungen der ***7***). 2. Im Einkommensteuerbescheid vom 12.12…