Findok · EAS-Auskünfte
EAS 307
Deutsche Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/29-IV/4/93vom 20.09.1993
Wortlaut laut Findok
Rentenbezüge, die deutsche
Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen
gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel
10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in
Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das
Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt
unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder nur
Zweitwohnsitz des deutschen Rentenempfängers ist.
20.
September 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/29-IV/4/93
- Stammnummer
- 18058
- Gültig
- 20.09.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF