…steuerlichen Behandlung von deutschen Kommanditgesellschaften auf Aktien hat sich EAS 1849 befasst. Es wurde darin der Gesellschaftstyp einer deutschen KGaA im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als Körperschaftsteuersubjekt eingestuft, das angesichts der Nennung in Anlage 2 zum EStG einer originären deutschen Kapitalgesellschaft gleichgestellt ist…
…Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der ehemaligen österreichischen AG nunmehr inländische Betriebstätten der deutschen KGaA dar…
…EAS 1159). In Bezug auf deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien ist hinsichtlich des Typenvergleiches in einem als Entwurf paraphierten Anwendungsschreiben zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Folgendes festgehalten: "Bei diesem Vergleich wird auf österreichischer Seite allerdings eine einheitliche Betrachtung angestellt und ein ausländischer Gesellschaftstyp nicht gleichzeitig zwei verschiedenen…
…Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung in Österreich besteht und ob diese Sachbeurteilung sodann auch auf deutscher Seite korrespondierend wahrgenommen wird (Besteuerungsnachweis als Indiz). Steht zB ein Büroraum zur Verfügung, dann wird…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Beteiligt sich eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den…
…muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr…
Überträgt eine deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß…
Deutsche Gesellschafter einer österreichischen Kommanditgesellschaft sind von den nach § 102 EStG für Steuerausländer geltenden Verlustvortragsbeschränkungen nicht betroffen, wenn sie in Österreich einen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO unterhalten. Eine inländische Eigentumswohnung, die den beiden in Deutschland hauptansässigen Gesellschaftern einer inländischen KG während des gesamten…
…der Besteuerung in Deutschland (EAS 1153, die Aussagen dieser EAS sind von deutscher Seite in den Verständigungsgesprächen vom 3. Dezember 1997 bestätigt worden). Wird an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kommanditgesellschaft nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Firmenpension gezahlt, die als betriebliche Versorgungsrente anzusehen ist…
…Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter der deutschen KG inländische Einkünfte…
…eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a…
…Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Unter EAS 2929 wurde bestätigt, dass die gleiche Sichtweise auch für einen Personengesellschaftskonzern gelten muss, wenn sonach eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen…
…an der österreichischen KG ausschließlich österreichische GmbHs beteiligt, wobei deren durchgerechneter Anteil an der deutschen AG jeweils unter 10% liegt (Portfoliodividenden), kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn die Gewinnausschüttungen abkommenskonform mit einer gemäß Art. 10 DBA-D auf 15% herabgesetzten Kapitalertragsteuer belastet werden. Nur dann…
…Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche…
…wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen…
Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…
…die ein nach Österreich zugezogenes Mitglied des Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser Bestimmung in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…beiden deutschen Personengesellschafter vor. Der Vorgang unterliegt nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Der Umstand, dass das ungarische innerstaatliche Steuerrecht die Kommanditgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert, vermag nicht zu bewirken, dass dies auf österreichischer…