Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2929
Abkommensberechtigung einer deutschen Organgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0093-IV/4/2008vom 25.01.2008
Wortlaut laut Findok
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht.
Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr. 62/1999).
Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0093-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34967
- Gültig
- 25.01.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF