…Allerdings kann über die Erfolgsaussichten eines auf § 48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH realisierten Gewinnes) einer genaueren Untersuchung bedürften. 18. Mai 2001 Für den Bundesminister…
…DBA-Japan in Hinblick auf die Quellensteuerbefreiung der Dividenden eine Person, der vom Quellenstaat nach seinem innerstaatlichen oder zwischenstaatlichen Recht die gleiche Vergünstigung gewährt würde (würde sie die Dividende direkt und nicht über den Pensionsfonds beziehen). Es ist daher - aus der Sicht Österreichs - auf Ebene…
…Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht alleine deshalb freigestellt werden, weil dem Arbeitgeber ein Nachweis über die tatsächliche Besteuerung des Mitarbeiters im Ausland vorliegt. Vielmehr benötigt er zusätzlich die erwähnte bestätigende Belegunterlage des ausländischen Anwaltes (Wirtschaftstreuhänders), die vollinhaltlich den…
…die Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Es muss hierbei jedenfalls sichergestellt werden, dass die österreichische Finanzverwaltung bei Durchsicht dieser Unterlagen einen Weiterfluss an nicht abkommensberechtigte Drittausländer feststellen kann und weiters in der Lage ist, auch Dividendenzahlungen an institutionelle Großanleger in den USA…
…Werden Gewinnkorrekturen seitens der österreichischen Abgabenbehörde unilateral, also ohne Abstimmung mit ausländischen Verwaltungen, vorgenommen, dann steht es dem (oder den) betroffenen ausländischen Unternehmen frei, falls die österreichische Gewinnerhöhung aus ihrer Sicht einen Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz darstellt, von sich aus den Antrag auf Einleitung eines…
…kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank…
…von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen; eine Kopie des finanzamtlich bestätigten Vordruckes "Form 84" kann als derartiger Nachweis angesehen werden. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht…
…Eine bescheidmäßige Absprache über den auf § 48 BAO gestützten Antrag würde aber erst nach Begründung des inländischen Wohnsitzes und der damit zu verbindenden Meldung bei dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt erfolgen, da dieses Finanzamt das Vorliegen der Rechtsvoraussetzung des § 48 BAO (Nachweis der tatsächlichen ausländischen Besteuerung…
…daher bei fehlender Dokumentation über die steuerliche Erfassung in der Slowakei den Lohnsteuerabzug vorzunehmen haben. Denn selbst eine vollständige und korrekte Nutzung der in der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 44/2006) angebotenen Verfahrenshilfen reichen nicht als Beleg für…
…sowie Modernisierungsarbeiten zu beauftragen uÄ lässt nicht vermuten, dass die Funktionen über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgehen und dass eine Betriebstätte der deutschen KG in Österreich bestehen könnte. Ein Problem kann sich aber ergeben, wenn die Anteile an der deutschen KG zum Betriebsvermögen deutscher Unternehmen…
…nicht die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen, keine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ausüben und vom Ertrag ihres Vermögens oder anderen ihnen aus dem Ausland zufließenden Bezügen leben, auf Antrag anstelle der Vermögens- und Erwerbssteuer eine Steuer nach dem Aufwand erhoben werden. Wird dem Antrag, über den die liechtensteinische…
…der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den…
…die ihrem Wesen nach nicht der Einkommensteuer unterliegen". Sollte allerdings in dem vermieteten inländischen Gebäude ein inländischer Zweitwohnsitz des deutschen Organisationsbeamten bestehen, dann wäre damit bereits die steuerliche Erfassung der Inlandseinkünfte nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht verknüpft, sodass diesfalls eine Antragstellung gegenstandslos wäre. Bundesministerium…
…Deutschland); der überschreitende Teil der deutschen KESt ist samt Solidaritätszuschlag über Antrag zu erstatten (deutsche erstattende Behörde ist das Bundesamt für Finanzen, Friedhofstraße 1, D-53 225 Bonn, Tel. +/228/6041). 27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Österreich ansässigen Abgabepflichtigen auftreten könnten, über Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO zu beseitigen. Der Geltungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens erstreckt sich auch auf die Gebiete der ehemaligen DDR (AÖFV. Nr. 331/1990). 12. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sie jedoch selbst eine GmbH geworden wäre. Da diese Sondergesellschaft sonach nicht durch den privatrechtlichen Akt einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde, wurde sie daher als eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der einschlägigen DBA-Bestimmungen gewertet (EAS 609, EAS 952…
…den vergleichbaren Fall eines Orchestergastspiels). Wenn der US-Agent dennoch einen Teil des vereinbarten Honorars der GmbH einbehält und an die US-Steuerbehörden abführt, so widerspricht dies nicht dem DBA (Art. 17 Abs. 3). Allerdings muss diesfalls über Anträge der einzelnen "Künstler" eine entsprechende Steuerrückerstattung…
…Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit wertet und wegen Ablaufes der Rechtsmittelfrist nicht mehr zu einer anderweitigen Entscheidung bereit ist, nur mehr im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens beseitigt werden. Dieses Verfahren würde allerdings nur über Antrag des betroffenen Abgabepflichtigen eingeleitet werden. Es erscheint nicht wahrscheinlich…
…BAO vorliegt, nicht mehr weiter nachzugehen. Der Fall könnte unter Umständen nur insoweit noch eine andere Sichtweise verdienen, wenn es so sein sollte, dass die Steueroasengesellschaft auf den niederländischen Antillen (die formell als Lizenzgeberin gegenüber der niederländischen Durchlaufgesellschaft auftritt) eine 100%ige Tochter- bzw. Enkelgesellschaft…
…die nach der EG-Richtlinie 2003/41/EG erforderliche Zulassung durch die Aufsichtsbehörde ihres Herkunftslandes zählt, und wenn sie andererseits bei den erteilten Pensionszusagen die 80%-Grenze bezüglich des letzten laufenden Aktivbezuges beachten. Für die KESt-Entlastung ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht das Finanzamt…