…Abs. 3 DBA-Australien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wird die deutsche Holding-KG auf Grund der nach wie vor in Deutschland herrschenden "Geprägetheorie" als gewerblich tätig eingestuft und wird folglich von deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten der österreichischen Anleger ausgegangen, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden…
…Unternehmensberater gezahlt, dann unterliegt der ausländische Unternehmensberater nach § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 mit seinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, wenn die den Honoraren zu Grunde liegende Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird (und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt). § 99…
…Einnahmenzuflusses nach Auffassung des BMfF nicht bewirken, dass ein auf Grund des DBA-Deutschland in Deutschland steuerlich zu erfassender Vorgang dem österreichischen Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird. Bei Veräußerungsvorgängen ist daher dem Kausalitätsprinzip in gleicher Weise der Vorrang gegenüber dem…
…eine Steuerfreistellung auf Grund von Artikel 15 DBA-Schweiz gerechtfertigt ist. Unter EAS 1283 wurde ergänzend ausgeführt: Werden diese Überlegungen in Bezug auf "Freizügigkeitskapital" angestellt, das nach dem schweizerischen Berufsvorsorgegesetz im Rahmen der obligatorischen Altersvorsorge angespart wurde und nach einem Wohnsitzwechsel nach Österreich ausgezahlt wird…
…die Frage einzugehen, ob eine Steuerfreistellung auf Grund von Artikel 15 DBA-Schweiz gerechtfertigt ist." Werden diese Überlegungen in Bezug auf "Freizügigkeitskapital" angestellt, das nach dem schweizerischen Berufsvorsorgegesetz im Rahmen der obligatorischen Altersvorsorge angespart wurde und nach einem Wohnsitzwechsel nach Österreich ausgezahlt wird, dann liegen…
…bisher - infolge des Beitragsabzuges - vom Arbeitgeber vorenthaltenem Arbeitslohn zu sehen wäre. Aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts betrachtet, wie dies z.B. aus § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG erkennbar wird, handelt es sich indessen beim Abzug von Sozialversicherungspflichtbeiträgen um eine Einnahmenverwendung…
…Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in…
…wenn auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Drittstaat deren Einkünfte dem Drittstaat zur Besteuerung zu überlassen sind. Es sind gegenwärtig keine Umstände erkennbar, eine solche Auslegung nicht auch im Geltungsbereich des österreichisch-schweizerischen Verhältnis anzuwenden. In dem beschriebenen Fall kann daher keine Vollentlastung von der…
…dem Vertragspartner sein Wissen und seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und außerdem noch gewisse technische Hilfe zu leisten; sie gelten nach Z. 11 des OECD-Kommentars als gemischte Verträge (Erbringung einer Assistenzleistung und Überlassung von Erfahrungswissen). Die auf Grund eines solchen Vertrages zu zahlenden…
…bei einem hochintegrierten internationalen Handelskonzern, in dem die Vertriebstochtergesellschaften als "funktionsarm" einzustufen sind, die Einkaufs- und Verkaufspreise der Vertriebstochtergesellschaft im Wege eines verpflichtend abzuschließenden Rahmenvertrages von der Muttergesellschaft "diktiert" werden, so ist dies allein noch kein Grund für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over…
…wie oben begründend ausgeführt - das Besteuerungsrecht auf Grund von Artikel 13 Abs. 5 DBA-D beansprucht, während die deutsche Betriebsprüfung nunmehr nachträglich deutsche Steuerpflicht gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-D geltend macht. Mit Qualifikationskonflikten dieser und ähnlicher Art, die sich aus einem nach Art…
…derzeit noch nicht zulassen, im EAS-Verfahren weiterführende Hinweise zu geben. Fragen dieser Art müssten demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden. Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem die…
Werden von einer britischen Konzerngesellschaft EDV-Spezialisten einer österreichischen Konzerngesellschaft für einige Monate zur Verfügung gestellt und macht die österreichische Gesellschaft geltend, dass auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerpflicht für die EDV-Spezialisten in Österreich besteht, dann setzt dies voraus, dass zwischen den…
…österreichischen Bank an einen inländischen Anleger verkauft, dann ist im Hinblick auf die nachstehenden Erwägungen keine Veranlassung erkennbar, die durch die Doppelbesteuerungsabkommen dem Einkünfteempfänger eingeräumte Steueranrechnung vorzuziehen und bereits bei der nach Z 4.3 der KEST-Richtlinien (AÖF Nr. 158/1993) von der Bank…
…1 der VO erfüllt ist, dass nämlich "[...] Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten" sind. Genau dies bedarf aber hier vorweg einer Klärung. Es steht dem Steuerpflichtigen indessen frei, in seinem Ansässigkeitsstaat (Slowakei…
…Türkei dieses Besteuerungsrecht auf Grund besonderer, nach türkischem Recht zur Förderung der türkischen Wirtschaftsentwicklung vorgesehenen Maßnahmen nicht wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als…
…die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhanges kann allerdings nicht nur nach formalen Kriterien vorgegangen werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwand nur deshalb in Abrede gestellt werden, weil er sich formalrechtlich als Verlust bei Veräußerung…
…vom 31.1.1999 bis 31.1.2001 ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung verwendet werden (soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie beispielsweise eine Korrespondenz mit dem Künstler unter einer Adresse in Monaco). Punkt 2.2 des Erlasses…