Verlegt ein österreichischer Notar nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz in das Ausland und wechselt er damit aus der unbeschränkten in die beschränkte Einkommensteuerpflicht, erlischt damit die inländische Steuerpflicht in Bezug auf die von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bezogenen Pensionszahlungen. Wohl sind die…
…wenn einerseits eine Erklärung der einzelnen Chormitglieder vorgelegt wird, dass ihre österreichischen Nettoeinkünfte im Kalenderjahr den Schwellenwert für den Eintritt in die österreichische beschränkte Einkommensteuerpflicht von ATS 50.000 (3.640 Euro) nicht überschreiten; andererseits müsste aber auch eine Erklärung der Trägerkörperschaft des Chores vorliegen…
…Staatsgebiet ausgeübten Tätigkeiten stammt, ändert daran nichts. Werden die Einkünfte als solche aus freiberuflicher Unternehmensberatungstätigkeit qualifiziert, dann tritt infolge des in § 98 Z 2 EStG 1988 verankerten "Verwertungstatbestandes" beschränkte inländische Einkommensteuerpflicht ein, da die Tätigkeit im Inland, nämlich zum Nutzen des österreichischen Betriebes, verwertet wird.…
…528/2003, wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Innehabung einer österreichischen Zweitwohnung unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und damit auch KESt-Pflicht für Zinsen zur Folge hat. Liegt der Lebensmittelpunkt für zumindest 5 Kalenderjahre im Ausland, dann löst ein inländischer Zweitwohnsitz keine unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn durch eine…
…Juni 1991 unter gleichzeitiger Aufgabe des US-Wohnsitzes der österreichische Wohnsitz begründet, so tritt ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich ein. Besteht daher bis Ende Mai 1991 bloß "beschränkte Steuerpflicht" in Österreich, könnte hinsichtlich der in diesem Zeitraum bezogenen Einkünfte eine steuerliche Erfassung…
Engagiert ein österreichischer Veranstalter eine slowenische Musikgruppe, die in der Rechtsform einer steuerlichen Mitunternehmerschaft organisiert ist und der nur in Slowenien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegende) Musiker angehören, dann ist von der hiefür bezahlten Gage der Steuerabzug nach § 99 EStG 1988…
Ausländische Sportler, die durch Werkvertrag verpflichtet worden sind, in Österreich bei Sportwettkämpfen mitzuwirken, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 98 EStG, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG vom inländischen Veranstalter im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist. Es ist hierbei unerheblich, ob die hiefür gezahlten…
…Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA Österreich-Deutschland ausschließlich der österreichischen Besteuerung, welche im Wege der beschränkten Einkommensteuerpflicht iSd § 98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 wahrgenommen wird. Hingegen wird nach ungarischem Steuerrecht die Personengesellschaft als intransparent qualifiziert, was zur Folge hat…
…einer ihm allein gehörenden inländischen GmbH erzielt, unterliegen nach inländischem Recht gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 22 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht, die gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Die in EAS 1404 noch zum…
…Der Vorgang unterliegt nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Der Umstand, dass das ungarische innerstaatliche Steuerrecht die Kommanditgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert, vermag nicht zu bewirken, dass dies auf österreichischer Seite ebenso zu geschehen…
… 31 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Das DBA-Israel steht in Artikel 13 Abs. 3 dieser Steuerpflicht allerdings insoweit einschränkend entgegen, als einerseits nur ein Steuersatz von 15% angewendet werden darf und als…
… 31 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Das DBA-Israel steht in Artikel 13 Abs. 3 dieser Steuerpflicht allerdings insoweit einschränkend entgegen, als einerseits nur ein Steuersatz von 15% angewendet werden darf und als…
… 29 Z 4 EStG zu qualifizieren sind, so unterliegen diese gemäß § 98 EStG nicht der inländischen beschränkten Einkommensteuerpflicht. Da sonach bereits nach inländischem Recht keine Besteuerungsmöglichkeit besteht, erübrigt es sich zu untersuchen, ob möglicherweise nach einzelnen DBAs Österreich an solchen Prüfungstaxen ein Besteuerungsrecht zugewiesen ist…
…die Möglichkeit, durch Beantragung einer Einkommensteuerveranlagung eine Besteuerung auf der Grundlage des in Österreich erzielten Nettoeinkommens zu erwirken. Bei bloß der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegenden Personen ist in Fällen der vorliegenden Art idR jenes Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Amtsbereich die inländische Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (§…
…der sich in einer Gibraltar-Gesellschaft mit ausschließlichen Betriebstätten in Turkmenistan und Kasachstan aufgebaut hat, unterliegt auch dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine in Österreich…
…Finanzverwaltung wurde darüber Einvernehmen erzielt, dass die Anwendung der "Künstlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland ausschließlich auf freiberuflich tätige Künstler beschränkt ist (siehe AÖF Nr. 267/1989). Tritt daher eine künstlerisch tätige österreichische Musiker(Orchester)gruppe, die selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit…
…dass deren Kunstwerke in Österreich ausgestellt werden, dann unterliegen die von den ausländischen Künstlern hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn die Vertragsgestaltung als Mitwirkung der ausländischen Künstler an der inländischen Kunstausstellung und nicht bloß als entgeltliche Nutzungsüberlassung der Kunstwerke zu sehen ist. Im…
…Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus; und zwar auch dann, wenn die Geschäftsführerin ausschließlich im Baltikum und in Russland tätig wird und in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…vereinbart, dass deren Gemälde in Österreich ausgestellt werden, dann unterliegen die von den ausländischen Künstlern hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn die Vertragsgestaltung als Mitwirkung der ausländischen Künstler an der inländischen Kunstausstellung und nicht bloß als entgeltliche Nutzungsüberlassung der Gemälde zu sehen ist…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…