Erleidet eine deutsche Aktiengesellschaft, die eine verlustbringende Betriebstätte in Österreich unterhält, im Jahr 1991 auch in Deutschland einen Verlust, stehen sonach im Jahr 1991 keine ausreichend hohen Auslandseinkünfte für die Aufnahme der österreichischen Verluste zur Verfügung, bleibt die einschränkende Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z…
…die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für diese bezogenen Gewinnausschüttungen nur dann nicht verloren gehen, wenn an der österreichischen Holding…
…unter Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und findet im österreichischen Stammhaus die Projektleitung und die Montageplanung statt, dann zählen diese Aktivitäten zu den Funktionen des österreichischen Stammhauses und es ist daher nicht ausreichend, lediglich die hiefür in Österreich aufgelaufenen Kosten an die ausländische Betriebstätte weiterzubelasten…
…unterliegen gemäß § 99 EStG 1988 dem inländischen Steuerabzug von 20%. Dieser Steuerabzug kann unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei sind. Liegt in einem solchen Fall daher dem…
…kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank…
Gemäß § 102 EStG steht Steuerausländern der Verlustvortrag in Österreich nicht zu, wenn der Heimatstaat infolge ausreichender positiver Einkünfte des betroffenen Steuerpflichtigen zur Verlustberücksichtigung in der Lage ist. In einem solchen Fall ist die Verlustverwertung in Österreich endgültig ausgeschlossen, sodass es aus dieser Sicht bei Verlustverwertung…
…III Nr. 92/2005; DBA-EVO) erfolgen. Demnach hat der Abzugsverpflichtete die abkommensrechtliche Entlastungsberechtigung ausreichend zu dokumentieren. Dabei kann die Abkommensberechtigung der Vortragenden durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder - in den Fällen des § 2 Abs. 2 DBA-EVO - durch eine Erklärung der Einkünfteempfängerin (hier: der Vortragenden) glaubhaft…
…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…
…aber ein überspitztes Dokumentationsverlangen, an Tagen mit Arbeitsleistung sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine stundenweise Lohnaufteilung vorzunehmen. Es wird daher in solchen Fällen aus österreichischer Sicht ausreichend sein, die Arbeitstage nach dem Überwiegen der österreichischen und deutschen Arbeitszeiten entsprechend zuzuordnen. Allfällige weitere Vereinfachungen…
…einen gesonderten Vordruck ZS-QU2 abzuverlangen. Da bei der ersten quellensteuerentlasteten Auszahlung aber noch nicht die weiteren in dem betreffenden Jahr zu leistenden Vergütungen bekannt sind, wurde es als ausreichend angesehen, in einem solchen Fall in dem Vordruck ZS-QU2 bzw. ZS-QU1 (bei der…
…wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht ein Anwendungsfall von § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS…
…Einkünftemix (Immobilienvermietung, Bankzinsen, Beteiligungsveräußerungen, Aktienhandel, Immobilienverkauf) und teilweiser Auslandsbesteuerung vorzugehen ist, erscheint durch die Körperschaftsteuerrichtlinien ausreichend geklärt. Ergänzend kann angemerkt werden, dass das Vorliegen der "Verdachtsgründe" jahresweise gesondert zu beurteilen ist und dass daher eine Ausschüttung jener Beträge, die in "Verdachtsjahren" erwirtschaftet worden sind, der…
… das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Part I/107). Bloße buchmäßige Erfassung ist daher nicht ausreichend (AOA Part I/111); vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH…
…besondere Gegebenheiten bestehen, unter denen dies als ausreichend zu werten ist: zB wenn Amerikaner in Österreich kaufmännische und technische Beratungsleistungen erbringen und ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift…
…dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem gegenwärtigen Wissensstand des BM für Finanzen…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.2000, 97/14/0070). Es könnte diesfalls nötig werden, dem über den Rückerstattungsantrag entscheidenden Finanzamt (Finanzamt Eisenstadt) ausreichend zu dokumentieren, dass kein Fall eines "Treaty-shoppings" vorliegt. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
…auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert. Aus EStR 2000 Rz 7596 ist ersichtlich, dass ein Zeitraum von fünf Jahren einen ausreichend langen Zeitraum bildet, innerhalb dessen eine steuerlich relevante Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes…
…die im übrigen alle geforderten Vergleichsmerkmale enthält, nicht als "Company", sondern als "Partnership" bezeichnet wird, ist jedenfalls nicht ausreichend, die Gesellschaft auch in Österreich als Personengesellschaft zu qualifizieren, da im Rahmen des Typenvergleiches den inhaltlichen und nicht bloß den formalen Gegebenheiten die wesentliche Relevanz zukommt…
…§ 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass eine "ausreichende Dokumentation" nur vorliegt, wenn dem Vergütungsschuldner in den angeführten Fällen "die ordnungsgemäß ausgefüllten und von der ausländischen Steuerverwaltung in Abschnitt IV bestätigten Formulare" vorliegen…