…August 2008 ist in § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 die Bestimmung eingefügt worden, dass auch Zuwendungen jeder Art von ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Für die Beurteilung der Frage, ob diskretionäre Trusts des amerikanischen…
…inländischen Betriebstätte eingetretener Verlust nur dann in Österreich vortragsfähig ist, wenn keine den Inlandsverlust übersteigenden Auslandseinkünfte vorliegen. Werden die Auslandseinkünfte im Heimatstaat der Stiftung nicht besteuert und bleibt folglich ein Verlustausgleich im Heimatstaat ohne steuerliche Wirkung, so lässt dies nach dem Wortlaut des § 102 Abs…
…Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung spricht insb. der Umstand, dass die Stiftungserträge zur Linderung von Not in dem betreffenden ausländischen Staat verwendet werden sollen sowie der Umstand, dass der betreffende ausländische Staat (auf diplomatischem Weg) Österreich um…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30…
…514) - die inländischen Abgabepflichtigen sein, wenn sie sich in solchen Fällen nicht der Verfügungsmacht über das Vermögen und den daraus erzielten Ertrag begeben. Ist der Zinsenertrag aber aus steuerlicher Sicht nicht der ausländischen Stiftung, sondern ihren inländischen Gesellschaftern zuzurechnen, dann fällt die Zahlung dieses Zinsenertrages…
…EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen zu können, dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138…
…eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch genommen…
…dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl…
…Person nach ausländischem Steuerrecht als transparent behandelt wird, sondern darauf, ob sie mit einer inländischen juristischen Person, die als solche steuerpflichtig ist, vergleichbar ist. Es wird angenommen, dass die Vergleichbarkeit mit einer inländischen Stiftung gegeben ist. Sofern in einem solchen Fall der niederländischen Stiftung nicht…
…abgegeben, dass es in allen anderen Fällen, in denen österreichisches Vermögen von österreichischen Familien in österreichische Stiftungen eingebracht wird, ohne weiteres bereit ist, auf eine steuerliche Erfassung von Stiftungseinkünften in den Händen von in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu verzichten. Rechtsicherheit wird daher in solchen Fällen…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
Bringt der in der Schweiz ansässige Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für…
…subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber geboten sein, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist…
…genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher…
…Allgemeinen entsprochen. Ist allerdings der Empfänger abzugspflichtiger Einkünfte eine ausländische Stiftung, darf gemäß § 5 Abs. 1 Z 5 der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) eine abkommenskonforme Steuerentlastung nur im Rückzahlungsverfahren erfolgen. Wird das in Österreich gastierende deutsche Orchester von einer deutschen Stiftung betrieben…
…zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer niederländische Stiftung entbehrlich sind. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr…