29.5.5 Ausländische Anleger 29.5.5.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz 7742: Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG 1988 nach Maßgabe des § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der…
…vergleichbar sind. Ist auch deren Geschäftsleitung im Ausland, sind sie gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 mit ihren Einkünften gemäß § 21 Abs. 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Stiftungen siehe KStR 2001 Rz 1452 ff, zur Vergleichbarkeit siehe Rz 20.
…August 2008 ist in § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 die Bestimmung eingefügt worden, dass auch Zuwendungen jeder Art von ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Für die Beurteilung der Frage, ob diskretionäre Trusts des amerikanischen…
…gelten sinngemäß auch für ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen, die Privatstiftungen vergleichbar sind, sofern sie die in § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 und den genannten Randziffern festgelegten Kriterien erfüllen. Als unternehmensrechtliche Vermögensaufstellung iSd Rz 277 gilt bei ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen eine…
…zu verwenden. Rz 7748a: Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung), darf ein Kapitalertragsteuerabzug nur dann unterbleiben, wenn die dahinter stehende Person identifiziert wird und die Voraussetzungen…
29.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht 29.5.5.4.1 Nachweis allgemein Rz 7745: Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nicht der beschränkten Steuerpflicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Vornahme eines Steuerabzugs abgesehen werden. Der Steuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn der Anleger…
10.5.4 Widerruf ausländischer vergleichbarer Stiftungen und Vermögensmassen Rz 307: Die Kürzung bei Widerruf gilt sinngemäß auch für ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind. Zwecks Gleichstellung mit dem Widerruf einer österreichischen Privatstiftung sind bei der Kürzung die nach österreichischem…
…und Rz 1204 (zu § 10 KStG). c. Stiftung als ausländische Gesellschaft - Ableitung aus dem Primärrecht (AEUV): (1) MTR und Unionsrecht: Die MTR stellt keine Rechtfertigung für eine Schlechterstellung dar. Im Urteil Bosal (C-168/01) hat der EuGH ausgedrückt, dass eine der MTR entsprechende Bestimmung…
…65; ausländische Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts…
…von Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz bzw. nach den entsprechenden Landesgesetzen, für Stiftungen nach dem Codex Iuris Canonici, für die Stiftung "Österreichischer Rundfunk" sowie für ausländische Stiftungen dar. Die StiftR 2009 dienen einer einheitlichen Vorgangsweise und treten an die Stelle der Stiftungssteuerrichtlinien 2001…
…Falle der (durch Mandatsvertrag eingeräumten) Dispositionsbefugnis des Stifters die Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. Auch der Hinweis auf das Fehlen einer eindeutigen Rechtsprechung sowie weiters darauf, dass das Steuerrecht der Besteuerung ausländischer Stiftungen nur von einigen wenigen Spezialberatern beherrscht wurde, vermag nicht zu überzeugen…
…Entstehens im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfasst. 8.3 Die Stiftung oder Vermögensmasse Rz 227: Zuwendende im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 können sein: nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallende Privatstiftungen ausländische Stiftungen oder sonstige Vermögensmassen…
…Die Stiftung kann ausserdem oder ergänzend auch Ausschüttungen an kirchliche, kulturelle, soziale oder andere gemeinnützige Einrichtungen und lnstitutionen vornehmen oder diesen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren. Der Stiftungsrat ist mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder befugt, das Stiftungsvermögen oder Teile hievon zur Errichtung von in- oder ausländischen Stiftungen…
…einer intransparenten Stiftung", "2.4. Irrtum nach § 9 FinStrG",] und "3.Zur Schätzung 2000 und 2001", bestritt der Steuerberater im Punkt 1 GÄ, dass die nicht versteuerte Provision aus den Jahren 1979 und 1980 eine Relevanz hinsichtlich der Frage der Besteuerung der ausländischen Kapitaleinkünfte habe…
…Bestimmungen des EWR, und zwar die vier Grundfreiheiten anzuwenden. Zudem bestehe ein generelles Diskriminierungsverbot. Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes für Zuwendungen an ausländische Stiftungen bei Gewährung von Gegenseitigkeit sei nun mehr zwingend vorgeschrieben, da die bisher im letzten Satz des § 10 Abs. 4 enthaltene Ermessensbestimmung…
…ausländischen Stiftung handelt. Eine derartige Zuwendung an einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten würde nur dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie im Rahmen einer der im Einkommensteuergesetz taxativ aufgezählten Einkunftsarten zufließt. Im Hinblick darauf, dass § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 auf ausländische Stiftungen…
…ausländischen Stiftung handelt. Eine derartige Zuwendung an einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten würde nur dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie im Rahmen einer der im Einkommensteuergesetz taxativ aufgezählten Einkunftsarten zufließt. Im Hinblick darauf, dass § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 auf ausländische Stiftungen…
…anzusehen: Eigennützigkeit, Rechtspersönlichkeit mit Registereintragung, vom Stifter unwiderruflich getrenntes Vermögen und unabhängige Leitung (vgl VwGH 23.6.2009, 2006/13/0183; Hofer-Moreno, Ausländische Stiftungen im Ertragsteuerrecht - Transparenz, Intransparenz, Zurechnung, Master Thesis Universität Wien 2019, 15 mit Hinweis auf Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG…
…anzusehen: Eigennützigkeit, Rechtspersönlichkeit mit Registereintragung, vom Stifter unwiderruflich getrenntes Vermögen und unabhängige Leitung (vgl VwGH 23.6.2009, 2006/13/0183; Hofer-Moreno, Ausländische Stiftungen im Ertragsteuerrecht - Transparenz, Intransparenz, Zurechnung, Master Thesis Universität Wien 2019, 15 mit Hinweis auf Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG…
… 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Dies gilt - mit Ausnahme der steuerfreien Substanzauszahlung - auch für Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen bis zum 31. Juli 2008 (VwGH 23.06.2009, 2006/13/0183 betreffend Zuwendungen von einem dänischen Familienfonds…