…VwGH 29.1.1965, 0202/63). Bezieht daher eine in Österreich aufgrund des Diplomatenstatus bloß beschränkt steuerpflichtige Person Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betreffend eine im österreichischen Homeoffice ausgeübte Tätigkeit für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber, so sind diese Einkünfte nicht von der Befreiung der Wiener…
…ansässiger und dort berufstätiger Facharzt zweimal wöchentlich seine fachärztliche Tätigkeit auf freiberuflicher Basis auch in einer schweizerischen Privatklinik aus und steht ihm dort ein Untersuchungs-Patientenzimmer zur Verfügung, so steht gem. Artikel 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht für die dort ausgeübte Tätigkeit der Schweiz zu…
…in Großbritannien ansässigen Person nur jene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich besteuert werden, die auf eine in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen (der Auslandsteil der Bezüge könnte in Österreich nur dann steuerpflichtig bleiben, wenn der Geschäftsführer in England nur auf "Remittance-Basis" besteuert würde, dh…
…auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit entfallen. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsmeinung der österreichischen und deutschen Höchstgerichte Bedacht zu nehmen, wonach bei einer inländischen GesmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GesmbH betrieben wird, als ausgeübt anzusehen ist…
…für Finanzen ist für die Auslegung dieser Rechtsvorschriften nicht zuständig. Die Abfertigung fällt unter Artikel 15 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens. Sollte die auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte eine anteilige DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich nur dann stattfinden…
…X DBA-USA nur dann keine Rolle spielen, wenn eine unter 6 Monaten in Österreich ausgeübte Tätigkeit auf Grund eines Vertrages mit einer in den USA ansässigen Person ausgeübt wird (steuerfreier "Entsendungsfall"). Im vorliegenden Fall wurde aber der Vertrag mit einer in Österreich ansässigen Rechtsperson…
…AÖF Nr. 61/1961) enthaltenen Auslegungsgrundsatz darf Österreich Besteuerungsansprüche, die ausschließlich auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes entstehen, nicht wahrnehmen. Nur soweit die Bezüge auf tatsächlich in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen (und 3.000 US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG…
…Es gilt zwar bei allen Gestaltungsvarianten, dass grundsätzlich jene Bezugsteile, die auf die in Ungarn ausgeübte Tätigkeit entfallen, in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen und der ungarischen Besteuerung zu überlassen sind. Allerdings ist im Hinblick auf die Beibehaltung der Ansässigkeit in Österreich bei…
…in Deutschland ansässigen (freiberuflich-künstlerisch tätigen) Light-Designer anzustellen. Dieser unterliegt mit den von dem Festspielveranstalter bezogenen Vergütungen (soweit diese auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen) in gleicher Weise der inländischen Abzugsbesteuerung wie ein hier tätiger deutscher Bühnen- oder Kostümbildner (siehe AÖF Nr. 105/1974)…
…die österreichische Besteuerungsgrundlage sind hiebei - auch während des Zeitraumes der bloß beschränkten Steuerpflicht - kraft Wirksamkeit des "Verwertungstatbestandes" nicht nur jene Einkunftsteile einzubeziehen, die auf die physisch in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen; vielmehr unterliegt der Gesamtbezug der inländischen Steuerpflicht. 31.10.1997 Für den Bundesminister: Dr…
…dass jene Bezüge, die von dem Theaterverein an die mit Dienstvertrag bei ihm beschäftigten Schauspieler gezahlt wurden, - soweit sie auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen - der inländischen Besteuerung unterliegen. Eine Steuererklärungspflicht trifft die einzelnen Schauspieler allerdings nur, wenn ihre inländischen Einkünfte 37.000 S…
…erfüllt. In diesem Fall würden jene Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 19. September…
…Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in…
…Russland ausgeübte Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B. für den Abfertigungsbetrag) als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte…
…kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen und es steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Dieses durch das…
…Österreich Lohneinkünfte zu besteuern, die vor dem Zuzug durch eine Tätigkeit für eine britische Investmentbank in London erwirtschaftet worden sind. Solange daher die britische Investmentbank für ihre Mitarbeiter als Abgeltung für die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit Einzahlungen in einen "Employee Trust" vornimmt, besteht keine österreichische…
…dem Argument aufrecht erhalten werden können, bei den bezogenen Vergütungen handle es sich um Entgelte, die in einem "unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang" mit einer in Österreich ausgeübten sportlerischen Tätigkeit stehen. Wohl aber ist eine österreichische Steuerpflicht des Sportlers auf der Abkommensebene durch die Filmmitwirkung und…
… nach dieser Bestimmung dürfen die Bezüge nur insoweit in Ungarn besteuert werden, als sie auf in Ungarn ausgeübte Tätigkeiten entfallen; insoweit hätte dann in Österreich eine Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) stattzufinden. Unter den gegebenen Umständen erweist sich daher die gegenteiligen Auffassung eines ungarischen Wirtschaftstreuhandbüros, derzufolge wegen…
…nach Deutschland entsandt, um dort konzernerforderliche Tätigkeiten für die deutsche Muttergesellschaft auszuüben, dann unterliegen die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge insoweit der deutschen Besteuerung (und sind in Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen) als sie auf in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Ob die…
…in Slowenien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Artikel 16 OECD-MA ist nach österreichischem Verständnis nicht anwendbar, weil diese Bestimmung nur für Einkünfte auf Grund einer überwachenden, nicht aber auf Grund einer geschäftsleitenden Funktion gilt. Die Beschränkung des Anwendungsbereiches von Artikel 16 auf beaufsichtigende Tätigkeiten wurde vom…