…hat) einzustufen ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die für den konkreten Einzelfall nicht im EAS-Verfahren entschieden werden kann. Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr. 184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster…
…erbringt (ein Mitarbeiter übernimmt eine Betriebsleiterfunktion, ein anderer fungiert als Controller) und steht einwandfrei fest, dass die entsandten Mitarbeiter während der Entsendungszeit nicht in ein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen Tochtergesellschaft treten (ob dies der Fall ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im ministeriellen EAS…
…dass die Verkaufsprovisionen nicht für eine aktive Vermittlungstätigkeit, sondern unter dem Titel "Gebietsschutz" für Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im…
…schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein anderer Aspekt wird bei dem geschilderten Sachverhaltsbild mit zu berücksichtigen sein, und zwar insbesondere dann, wenn es…
…Dienstleistungen für die Zahlungsverkehrsabwicklung mit den Kreditkartenbetreibern und Kunden usw. übernimmt und mit eigenen Mitarbeitern die gesamte Serverfunktion für die Spielabwicklung betreut, mit anderen Worten, bei einem Sachverhaltsbild, in dem im Wesentlichen das gesamte Unternehmensgeschäft von der M-AG betreut wird, bedürfte es eindeutiger Nachweise…
…RO. Rumänien kann daher bei der Beurteilung der rumänischen Steuerpflicht des in Österreich ansässigen Dienstnehmers nur das DBA-Ö/RO anwenden und dieses sieht das Entstehen einer Betriebstätte im Fall von Bauausführungen erst nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten vor. Wird ein anderer, in…
…unbesteuert bleibt, so kann dies Anlass für andere Sachverhaltswürdigungen sein, als sie bei Bestand einer operativ in Großbritannien tätigen und dort besteuerten Gesellschaft anzustellen wären. In Fällen dieser Art lässt sich daher ohne sorgfältige Durchleuchtung des Sachverhaltsbildes keine abstrakt abgehobene Aussage darüber treffen, in welcher…
…ausländische Diensterfindungen die Progressionsunwirksamkeit des "zusätzlichen Sechstels" nach § 67 Abs. 7 EStG nicht zur Anwendung. Sollten andere Sachverhaltsgegebenheiten vorliegen, dann müssten diese in umfassender Weise hinsichtlich der steuerlich relevanten Aspekte dargestellt werden. 26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…8 und 34). An einer ausreichenden Gewähr der Unbedenklichkeit mangelt es ebenso, wenn die Beteiligung funktional der Betriebsstätte zuzurechnen ist. Wären in einer anderen Sachverhaltskonstellation die Einkünfte nicht der US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden zuzurechnen, sondern der US-KM, so würde eine Entlastung an…
…Lizenznehmer die Lizenzgebühren auf Grund der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung entlastet haben, dann wäre damit ein anderes Sachverhaltsbild gegeben, das vermutlich eine steuerliche Erfassung der Lizenzgebühren in Österreich gebieten würde. Fälle der vorliegenden Art sind allerdings wegen der besonderen Sachverhaltsbezogenheit nicht geeignet…
…besorgt und wenn die Skischulwochenbetreuung daher ausschließlich in den Händen des österreichischen Hotels und der irischen Lehrkräfte liegt. Ob das eine oder andere Sachverhaltsbild vorliegt, lässt sich allerdings im ministeriellen EAS-Verfahren nicht entscheiden und müsste bei Bedarf mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. 22…
…im Inland erbracht wird. Der bloße Umstand der inländischen Verwertung vermag bei den gewerblichen Beratungseinkünften keine inländische Steuerpflicht zu begründen. Sollte seitens der Mitarbeiterin ein inländischer Zweitwohnsitz beibehalten werden, würden in den vorbeschriebenen zwei Sachverhaltsbildern keine anderen Rechtsfolgen eintreten. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2012
…dem zuständigen österreichischen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) zu besprechen, der bei allfälligen in dieser EAS-Auskunft nicht mitbedachten und zu einer anderen Lösung führenden Sachverhaltsgegebenheiten mit der Abteilung IV/4 des BM für Finanzen Kontakt aufnehmen wird. 27. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…412 kann zu keinem anderen Ergebnis führen; abgesehen davon, dass es bei EAS 412 um Geschäfte einer Bank und nicht um solche eines inländischen Produktions- und Handelsunternehmens ging, wurde in EAS 412 - vor allem von den involvierten Größenordnungen her gesehen - noch kein steuerumgehender Sachverhalt unterstellt…
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…
…in Trinkwasserleitungen gepumpt und andererseits für andere Belange des Kunden verwendet werden (die aber nicht an Dritte verkauft werden dürfen), dann ist für die Frage, ob hierdurch eine inländische Betriebstätte des ausländischen Unternehmens begründet wird, entscheidend, ob der Sachverhalt einer Vermietung der Maschine an den…
…einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom Inland in das…
…in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber nicht auf Kundenbeziehungen in Österreich gerichtet ist, dann erfordert die Beurteilung…
Erhält eine österreichische GMBH von einem deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen…
…Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen eine Verknüpfung zwischen körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung herzustellen sein. Sollte…