Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2865
Installation einer Desinfektionsanlage
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0672-IV/4/2007vom 17.07.2007
Wortlaut laut Findok
Installiert eine ausländische Firma
bei einem österreichischen Kunden eine - in ihrem Eigentum verbleibende -
Desinfektionsanlage, deren erzeugte Desinfektionsmittel einerseits direkt in
Trinkwasserleitungen gepumpt und andererseits für andere Belange des Kunden
verwendet werden (die aber nicht an Dritte verkauft werden dürfen), dann
ist für die Frage, ob hierdurch eine inländische Betriebstätte
des ausländischen Unternehmens begründet wird, entscheidend, ob der
Sachverhalt einer Vermietung der Maschine an den österreichischen Kunden
entspricht oder ob er einem Verkauf der Desinfektionsmittel an den
österreichischen Kunden unter Aufstellung des Maschinenautomaten in seinen
Räumlichkeiten gleichkommt. Im ersten Fall läge keine inländische
Betriebstätte vor, wohl aber im zweiten Fall.
Der Umstand, dass der österreichische Kunde sein
Entgelt nach den verbrauchten Litern des Desinfektionsmittels zu leisten hat,
ist Indiz dafür, dass das Gerät als Verkaufsautomat anzusehen ist; vor
allem wenn der Produktionsvorgang ohne nennenswertes Zutun des
österreichischen Kunden automatisch abläuft. Sollte hingegen die
Fertigung des Desinfektionsmittels einen arbeitsintensiven Einsatz des
österreichischen Kunden erfordern, dann würde dies - gemeinsam mit dem
Umstand, dass neben dem verbrauchsabhängigen Entgelt auch ein pauschales
Nutzungsentgelt zu entrichten ist - für das Nichtvorliegen einer
Betriebstätte sprechen.
Die Abwägung der für und gegen die
Betriebstätteneigenschaft sprechenden Umstände erfordert aber eine
genauere Sachverhaltsdurchleuchtung, die - da es sich hierbei nicht um auf
ministerielle Ebene zu entscheidende Rechtsfragen handelt - dem zuständigen
Finanzamt vorbehalten werden muss.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2007
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0672-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31567
- Gültig
- 17.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF