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EAS 1357Französische Austauschassistentinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/9-IV/4/9803.11.1998

…ansässig gelten - bei einem die Zweijahresfrist nicht übersteigenden Lehrauftrag (Lehraufträgen) die Steuerfreistellung auch dann zu gewähren ist, wenn die Austauschassistentinnen vor Erhalt des Lehrauftrages an der österreichischen Hochschule studiert haben, wenn sich ihr Inlandsaufenthalt daher insgesamt auf einen zwei Jahre übersteigenden Zeitraum erstreckt. Die Steuerfreistellung…

EAS 3119Turbinentausch in räumlich getrennten Kraftwerken
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3363-IV/4/200917.12.2009

…2 lit. g DBA-Ungarn), wenn die Montagetätigkeiten die Dauer von zwei Jahren überschreiten. Die Frist ist grundsätzlich für jedes Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn, diese Montagetätigkeiten bilden "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" ("a coherent whole commercially and geographically" siehe Z 18…

EAS 1780Geschäftsleitungsverlegung und 2-Jahresfrist nach § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0109.01.2001

…mit der Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland eine neue Zweijahresfrist im Sinn von § 94a Abs. 1 Z 4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird, muss Sinn und Zweck der gesetzlichen Zweijahresfrist mitbedacht werden…

EAS 3136Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0627-IV/4/201015.03.2010

…Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und ihre Unterrichtstätigkeit zwei Jahre nicht überschreitet. Die in Artikel 20 des Abkommens für eine maximal zweijährige Lehrtätigkeit vorgesehene Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil…

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

…21 des Abkommens vorgesehene Bedingung für eine steuerfreie Lehrtätigkeit, nämlich ein zwei Jahre nicht überschreitender Inlandsaufenthalt, nicht erfüllt wird. denn in Fällen dieser Art stellt die Abwesenheit im Sommersemester lediglich eine Hemmung des maßgebenden Fristenlaufes dar (siehe auch EAS 756 und EAS 781). Es ist…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…gewähren. Übernimmt daher eine italienische Lehrkraft eine tageweise geblockte Gastprofessur im Wintersemester 2013/14 und anschließend im Sommersemester 2014, dann beginnt die Zweijahresfrist mit Semesterbeginn am 1. Oktober 2013 zu laufen und endet für alle von der Professorenklausel erfassten Betätigungen dem Abkommenswortlaut nach am 30…

EAS 2677Verkauf von Auslandsbeteiligungen nach einer Auslandsspaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0015-IV/4/200616.01.2006

…Veräußert daher der österreichische Gesellschafter in diesem Fall seine Anteile noch vor Ablauf eines Jahres nach dem Umgründungsvorgang (aber nach Verstreichen dieser Frist seit Erwerb der Anteile an der spaltenden Gesellschaft) dann liegt kein - die Anwendung des Hälftesteuersatzes hinderndes - Spekulationsgeschäft vor (siehe auch UmgrStR 2002…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1…

EAS 1314Geschäftsführerentsendung zur ungarischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/9824.08.1998

Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen ihrer Dienstnehmer für zwei Jahre nach Ungarn, damit dieser dort als Geschäftsführer der ungarischen Tochtergesellschaft die Organisations- und Vertriebsstruktur aufbaut, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Entsendung eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform…

EAS 3325Blockvorlesungen von Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0267-IV/4/201302.05.2013

…Diese Auffassung wurde in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine darüber hinausgehende Auslegung, dass die Zweijahresfrist einen Zeitraum von 730 Tage umfasst und dass daher bei Gastprofessoren mit Lehraufträgen für tageweise geblockte Lehrveranstaltungen die Zweijahresfrist erst dann überschritten wird, wenn die Summe der Anwesenheitstage 730 übersteigt…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…

EAS 37Konsulentenvertrag mit britischem Erfinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2918/1/1-IV/4/9115.10.1991

…der Mittelpunkt der Lebensinteressen (= Hauptwohnsitz) nach wie vor in Großbritannien beibehalten wird, würde nach den Bestimmungen des DBA-Großbritannien auch ein bis zu zwei Jahre dauernder beruflicher Aufenthalt in Österreich nicht bewirken, dass Auslandseinkünfte des Konsulenten in Österreich zu versteuern sind. Inländische Steuerpflichten treten…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…4 Abs. 2 Z 1 DBA Ö - B befindet. Für diese Beurteilung müsste aus österreichischer Sicht auf einen längeren (jedenfalls zwei Jahre übersteigenden) Zeitraum zurückgegriffen werden. Im Zweifel wird seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland angenommen. Allerdings ist…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…17/0102, ÖStZB 1983, 339). Entsendet eine österreichische Gesellschaft einen ihrer Mitarbeiter für zwei Jahre zu einer deutschen Konzerngesellschaft, bei der dieser dort die Leitung des Produktmanagements für einen bestimmten Bereich übernimmt, und wird in dem mit dem Mitarbeiter abgeschlossenen Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass für…

EAS 3235Berechnung der Zweijahresfrist für Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1192-IV/4/201115.07.2011

Mit der Frage, wie die in Artikel 20 DBA-Italien vorgesehene Frist von zwei Jahren zu berechnen ist, bei deren Nichtüberschreitung ausländische Gastprofessoren Steuerfreiheit im Gastland genießen, hat sich bereits EAS 756 befasst. Der Sinn dieser Bestimmung liegt darnach darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

…Tag"). Es erscheint nun die Ansicht vertretbar, dass eine Unterbrechung dieser Zweijahresfrist dann vorliegt, wenn ein in Italien ansässiger Hochschulprofessor einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) erhalten hat, wenn er daraufhin nach Italien zurückkehrt und…

EAS 1194Zur Frage der Liefergewinnbesteuerung bei einer australischen Baubetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/9715.12.1997

Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…

EAS 1608Lebensmittelpunkt eines Deutschen mit Wohnsitzen in drei Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/0013.03.2000

  Hat ein deutscher Staatsbürger in Liechtenstein gemeinsam mit zwei anderen Partnern eine Produktionsgesellschaft aufgebaut, die ihre Produkte über eine ihm gehörende liechtensteinische Vertriebsgesellschaft mit österreichischer Tochtergesellschaft vertreibt, und verfügt er über Mietwohnungen in Liechtenstein und Österreich sowie über ein Haus auf Ibiza dann tritt…

EAS 350Deutsche EDV-Beratung für österreichisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/3/1-IV/4/9303.12.1993

Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…

EAS 2732Fragen zum Gastlehrererlass
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0293-IV/4/200616.05.2006

…Lebensmittelpunktes nach Österreich in der Regel nur bei einer Hauptwohnsitzbegründung für länger als 2 Jahre angenommen (vgl. in diesem Sinn EStR 2000 Rz 7596). Andererseits ist die Zweijahresfrist in den DBA regelmäßig als Maximaldauer der inländischen Gastlehrertätigkeit konzipiert; wird die Frist durch die Lehrtätigkeit überschritten…