…besichert sind, waren indessen nie als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen angesehen worden (Zif. 4 des Protokolls vom 7.6.1991 über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche). Da sich die Zuteilung der Vermögensbesteuerungsrechte in Artikel 14 DBA-Deutschland nach dem Besteuerungsrecht an den Einkünften richtet, folgt daraus, dass…
Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…
…privaten Rechtes. Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 (EAS 609).Artikel 10 des Abkommens teilt Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von…
…Einkünfte in der Schweiz nicht besteuert werden. Allerdings wird Artikel 7 nach seinem Absatz 9 insoweit unanwendbar, als eine andere Abkommensbestimmung eine anderweitige Zuteilung der Besteuerungsrechte vorsieht. Artikel 17 des Abkommens sieht solcherart vor, dass die Einkünfte von Bühnenkünstlern ungeachtet des Artikels 7 in der…
…29 EStG in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Zuteilung der Gratisanteile darf bis 1991 gemäß Artikel 11 des DBA-Deutschland und ab 1992 gemäß Artikel 10a des revidierten DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung unterzogen werden. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland …
…einer deutschen GmbH & CoKG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & CoKG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr. 62/99). Wird im…
…Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich gilt unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie lange der Geschäftsführer sich beruflich in Österreich aufhält…
Im Jahr 1997 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass ein Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens…
…der österreichischen Konzerngesellschaft nunmehr in einem aktiven Dienstverhältnis zu einer deutschen Konzerngesellschaft steht, sowie der Umstand, dass die Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die…
…dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem…
…wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die…
…GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland-1954 der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt…
…in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen. Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…ebenfalls in den paraphierten Entwurf des Anwendungsschreibens Eingang gefunden haben - hängt die Einstufung eines Vorruhestandsbezuges als Ruhegehalt nicht davon ab, dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der…
…2000 Rz 5822). Bei dem geschilderten Sachverhaltsbild werden sämtliche Außenarbeiten am Streckennetz funktional dieser Betriebstätte zuzurechnen sein, wobei sich die Zuteilung der Besteuerungsberechtigung an den dabei erzielten Gewinnen korrespondierend auf die Artikel 7 und 5 Abs. 1 DBA-Deutschland stützen wird. Damit erübrigt es sich…
…ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich sind. Diese Sichtweise, die auch in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aufrechterhalten wird, beruht auf der sowohl von Deutschland als auch von Österreich vertretenen Auffassung, dass die Tätigkeit der Subauftragnehmer nicht als Betriebsausübung des Hauptauftragnehmers an der Baustelle gewertet werden kann, sondern ausschließlich die…
… 27 EStG), vermag dies nicht eine Zuordnung der Zinsen zu Artikel 9 DBA-1954 oder Artikel 11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der…
…48 sowie 224 f). Die Anwendbarkeit von Art. 14 DBA-Griechenland und eine damit einhergehende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Staat, in dem die selbständige Tätigkeit durch eine feste Einrichtung ausgeübt wurde, ist ausgeschlossen. Etwas anders gilt für Firmenpensionen (siehe dazu EAS 2382). Sofern ein…
…Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 DBA-Deutschland vor. 16. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: