Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…
…vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen an Steuerausländer geleistet werden müssen. Die Zuständigkeitseinschränkung im letzten Halbsatz des § 13a AVOG will lediglich einer Auslegung vorbeugen…
…das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 1. Jänner 2011 die Zuständigkeit für die Rückerstattung auf das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung der Portfoliodividenden (Beteiligung unter 10%) ist allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die in …
…Berufung auf Europarecht eine Rückzahlung einer österreichischen Kapitalertragsteuer gefordert werden, die gar nicht von ihm erhoben worden ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH fällt die Rechtsgestaltung bei den direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechtes ausüben…
…mindernden Geschäftsführerbezüge der beiden Gesellschaftergeschäftsführer werden daher unter diesen Gegebenheiten korrespondierend dazu der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung, die zuständigkeitshalber dem zuständigen Finanzamt überlassen werden müssen. Sollte der griechische Geschäftsführer der Auffassung sein, dass Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht…
…Artikel 7 bzw. Artikel 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Kroatien. Eine Beantwortung der Frage einer allfälligen Sozialversicherungspflicht in Kroatien kann aus Zuständigkeitsgründen nicht vom BMF erfolgen. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…ist. Zu Fragen des italienischen Steuerrechtes, insbesondere betreffend die Höhe der italienischen Besteuerung, kann aus Zuständigkeitsgründen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden. Der in Österreich zu erfassende Veräußerungsgewinn könnte nach Maßgabe des § 37 EStG der Halbsatzbesteuerung unterzogen werden, wobei der Umstand, dass…
…DBA-Liechtenstein in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren sein. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, könnte durch eine entsprechende Bescheinigung der fürstlich-liechtensteinischen Steuerverwaltung geklärt werden. Die Frage bezüglich der Familienbeihilfenberechtigung müsste zuständigkeitshalber von Ihnen dem BM für Umwelt, Jugend und Familie vorgelegt werden. 5…
…verbleibt die Zuständigkeit für die DBA-Steuerentlastung bei dem für die Veranlagung zuständigen Finanzamt. Wird daher von einem österreichischen Unternehmen ein in Tschechien ansässiger Mitarbeiter teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt und ergibt sich aus dem mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen eine…
…österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen: Wird das ausländische Theater von einer natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach §…
…Interesse der Konzernleitung getätigt wurden und dass eine Weiterbelastung an das schlussendlich verkaufte inländische Unternehmen nicht gerechtfertigt erscheint. Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsaufklärung, die zuständigkeitshalber im Rahmen des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens untersucht werden müssen. Es steht der in Holland angesiedelten Konzernspitze frei…
…Betriebstätte unterhalten wird. Für die Abfuhr des von dem deutschen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, ist im österreichischen Abgabenrecht allerdings keine besondere Zuständigkeitsregelung vorgesehen. Daher kann gemäß der Subsidiärzuständigkeitsregelung des § 70 BAO die einbehaltene Steuer bei jenem österreichischen Finanzamt entrichtet werden…
…die in Österreich sich ergebenden steuerlichen Folgen bei der geplanten Arbeitsplatzverlegung haben, bitten wir Sie, sich zuständigkeitshalber an den Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht des für Sie zuständigen Wiener Finanzamtes zu wenden. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Doppelbesteuerungsabkommens nicht entgegen. Für die Abfuhr des von einem ausländischen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, ist im österreichischen Abgabenrecht allerdings keine besondere Zuständigkeitsregelung vorgesehen. Daher kann gemäß der Subsidiärzuständigkeitsregelung des § 70 BAO die einbehaltene Steuer bei jenem österreichischen Finanzamt entrichtet werden…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
Wurde ein Mitarbeiter einer deutschen Kapitalgesellschaft zum Geschäftsführer einer slowakischen Konzerngesellschaft bestellt und findet aus diesem Anlaß ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zur slowakischen Gesellschaft sowie ein Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich statt, wobei regelmäßig vom österreichischen Wohnsitz zu dem neuen Arbeitsplatz in der…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…