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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2089

Konsulentenhonorare an einen Mitarbeiter der kroatischen Tochtergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftK 1003/1-IV/4/02vom 02.07.2002

Wortlaut laut Findok

Honorare, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Kroatien ansässigen Dienstnehmer ihrer kroatischen Tochtergesellschaft dafür zahlt, dass er von Kroatien aus eine Beratungstätigkeit für die österreichische Gesellschaft erbringt, sind gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Kroatien. Eine Beantwortung der Frage einer allfälligen Sozialversicherungspflicht in Kroatien kann aus Zuständigkeitsgründen nicht vom BMF erfolgen. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KonsulentenhonorareBeratungstätigkeitenKonsulententätigkeitenDienstnehmerkroatische Tochtergesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1003/1-IV/4/02
Stammnummer
33531
Gültig
02.07.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF