…Inlandseinkünfte - in beiden Staaten von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen wäre, ebenfalls ein sachlich unbefriedigendes Ergebnis eintreten würde. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang die Aussagen unter EAS 622, dass eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vorliegt, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt)…
…von Artikel 17 Abs. 2 solcherart auch die der österreichischen Produktionsgesellschaft zuzurechnenden Einnahmen besteuert, erlangt die österreichische Produktionsgesellschaft gemäß Artikel 23 der DBA mit der Schweiz und mit Frankreich eine Steuerbefreiung für ihren Reingewinn aus den Auslandskonzerten (Betriebseinnahmen abzüglich aller mit den Konzerten im Zusammenhang…
…einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden (vgl. dazu auch EAS 3391). Macht der Arbeitnehmer beispielsweise keine Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend, so spricht dies gegen die Begründung einer Betriebsstätte. Andererseits wird auch zu prüfen sein…
…der Prüfung einer Homeoffice-Betriebsstätte relevant sein: Wenn der Arbeitnehmer Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend macht, spricht dies für das Vorliegen einer Homeoffice-Betriebsstätte (EAS 3392). Andererseits ist die Tätigkeit des Mitarbeiters im inländischen Homeoffice abzugrenzen von Tätigkeiten…
…eben dieser Zweigniederlassung als gelegen angesehen werden. Unter EAS 817 wurde daher die Ansicht vertreten, dass die genannte Verständigungsvereinbarung mit Deutschland nur Fälle betrifft, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle betrifft, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers…
…nur mehr Bedeutung im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage zukommen, welche Funktionen die ARGE-Partner in Österreich und welche sie in Deutschland ausgeübt haben; eine Prüfung die für die sachgerechte Gewinnaufteilung zwischen Deutschland und Österreich erforderlich sein wird. Werden Aufgaben von einem ARGE-Partner…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Konzernrationalisierung umfassende Aufgaben im Zusammenhang mit dem europaweiten Vertrieb der Konzernprodukte übertragen (zentrales Vertriebslager, Logistik, Bestellwesen, Debitorenbuchhaltung) und auf diese Weise die bisher als Eigenhändler tätige österreichische Tochtergesellschaft in ihren Konzernfunktionen erheblich eingeschränkt und ihr…
…Korrespondenz, Buchhaltung, Bilanzierung vorgesehen ist (2 ausländische Geschäftsführer und ein inländischer Mitarbeiter), dann kann in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht von einer inländischen Sitzgesellschaft gesprochen werden, sondern es liegt eine im internationalen Handelsgeschäft operativ tätige inländische GmbH vor. Die Frage, ob in einem derartigen Fall für…
…wird dann sehr darauf ankommen, welche Funktionen die erwähnte Kanzlei für das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (dies ist die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann dürften die Voraussetzungen der…
…das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftsführer als Dienstvertrag oder als Werkvertrag (i.w.S.) zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als…
…Gesellschaft eines internationalen Konzerns auch Aufgaben hinsichtlich der Geschäftsführung einer deutschen Konzerngesellschaft und ist einwandfrei abgeklärt, dass trotz überwiegender (2/3) Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet die Ansässigkeit in Österreich aufrechterhalten wird und die gesamte Jahresarbeitsleistung in Erfüllung des Dienstvertrages mit der österreichischen Gesellschaft erbracht wird…
Unterhält eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Erbringung von Einkaufsaktivitäten für die britische und für osteuropäische Konzerngesellschaften besteht, so ist der dieser Einkaufsgesellschaft zuzurechnende Gewinnanteil auf der Grundlage des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Eine Besteuerungsfreistellung wie sie für "Einkaufsbetriebstätten" in den…
…werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland" als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr davon abhängen, welche Funktionen die erwähnte deutsche Steuerberatungskanzlei für das österreichische Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hiebei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt…
…BGBl. Nr. 66/1966, über diplomatische Beziehungen (Wiener Diplomatenkonvention) ist der Diplomat von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit. a bis f genannten ortsbezogenen oder dienstleistungsbedingten Steuern und Abgaben befreit. Gemäß Art. 37 Abs. 2…
…Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes dienen können; hierzu gehören auch Angaben über die Grundlagen der Verrechnungspreisfestsetzung, die hiebei berücksichtigten Faktoren, sowie die gewählte Methode. Beruft sich die inländische Gesellschaft in diesem Zusammenhang auf die zwischen ihr und der US-Konzernspitze abgeschlossene Servicevereinbarung, in der eine Kostenabgeltung nach…
Wird ein österreichischer Dienstnehmer eines österreichischen Bewachungsunternehmens für die Dauer von rund 8 Monaten mit Personenschutzaufgaben nach Ägypten entsandt (und wird die Bewachungstätigkeit bzw. die damit im Zusammenhang stehende berufliche Arbeit auch tatsächlich in Ägypten und nicht etwa in Drittstaaten ausgeübt), dann sind die…
…sondern auch für die im Zusammenhang mit ihrer Auflösung erfolgenden Letztzuwendungen. Diese Rechtsbeurteilung vermag allerdings nicht zu bewirken, dass damit die Grundsätze der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf…
…der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz in Österreich ansässig…
…ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann. Es kann in diesem Zusammenhang lediglich aufgezeigt werden, dass aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019) Folgendes abzuleiten ist: Auslandsbeziehungen zu einer Steueroase machen es dem Abgabepflichtigen "von Anbeginn zur Pflicht, dafür zu sorgen…
…dass eine funktionslose liechtensteinische Domizilgesellschaft eingeschaltet wurde, wenn im Betriebsprüfungsverfahren festgestellt wird, dass im zeitlichen Zusammenhang mit den Verkaufsoperationen Dr. X sämtliche Anteile der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG…