…ihm Einnahmen in der Größenordnung von über S 100.000 verschaffen, dann handelt es sich hiebei auf der Grundlage des BMF-Erlasses AÖF Nr. 125/1997 um den Zufluss von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist; wird der…
…vor der Wohnsitzrückverlegung in die USA) Einnahmen in der Größenordnung von über S 4 Mio. verschafften, dann handelt es sich hiebei auf der Grundlage des BMF-Erlasses AÖF Nr. 125/1997 um den Zufluss von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung…
…gewährt werden, verlieren sie nicht den Charakter als Betriebseinnahme. Denn die Tätigkeit der bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen wirkenden Wissenschaftler stellt insgesamt einen freiberuflichen Betrieb dar und es verliert bei der Ermittlung der Betriebseinnahmen der Einnahmenzufluss aus einer bestimmten Einzelvortragstätigkeit nicht deshalb den Betriebseinnahmencharakter, weil…
…Zeitpunkt des Einnahmenzuflusses nach Auffassung des BMfF nicht bewirken, dass ein auf Grund des DBA-Deutschland in Deutschland steuerlich zu erfassender Vorgang dem österreichischen Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird. Bei Veräußerungsvorgängen ist daher dem Kausalitätsprinzip in gleicher Weise der Vorrang…
…eine Einnahmenverwendung, die zwar steuerlich abzugsfähig ist, gleichzeitig aber den vorangehenden steuerlichen Einnahmenzufluss voraussetzt. Auch die sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 23. Okt. 1990, 89/14/0178, ÖStZB 1991, 303, ergebende Betrachtung, dass als Werbungskosten abgesetzte Sozialversicherungsbeiträge im Falle ihrer Rückzahlung im Rahmen der…
…seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als…
…im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR 2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf…
…eine Einnahmenverwendung, die zwar steuerlich abzugsfähig ist, gleichzeitig aber den vorangehenden steuerlichen Einnahmenzufluss voraussetzt. Auch die sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 23. Okt. 1990, 89/14/0178, ÖStZB 1991, 303, ergebende Betrachtung, dass als Werbungskosten abgesetzte Sozialversicherungsbeiträge im Falle ihrer Rückzahlung im Rahmen der…
…eine Einnahmenverwendung, die zwar steuerlich abzugsfähig ist, gleichzeitig aber den vorangehenden steuerlichen Einnahmenzufluss voraussetzt. Auch die sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 23. Okt. 1990, 89/14/0178, ÖStZB 1991, 303, ergebende Betrachtung, dass als Werbungskosten abgesetzte Sozialversicherungsbeiträge im Falle ihrer Rückzahlung im Rahmen der…
…und andererseits sich der österreichische Verband zu jener Kostentragung verpflichtet, die er selbst dem lokalen Veranstalter angelastet hat, dann findet mit der Auszahlung der betreffenden Beträge durch den lokalen Veranstalter (gleichgültig an wen die Auszahlung nun vorgenommen wird) ein Zufluss von Einnahmen an eine in…
…keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…Der UFS vertritt damit offensichtlich die Auffassung, dass nicht die Antragstellung, sondern erst die nach Prüfung des Antrages schließlich erfolgende Auszahlung (idR die Gutschrift auf dem Bankkonto des Steuerpflichtigen) die ausreichend freie Verfügbarkeit und damit den steuerlichen Zufluss zur Folge hat. Wenn darauf hingewiesen wird…
…österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher…
…Jahr nicht mehr länger als 183 Tage in Österreich bestanden hat, da bei einer unterjährigen Verlagerung der Ansässigkeit nach Italien auch eine kurzfristige inländische "Restansässigkeit" noch die Besteuerungsrechte bei Österreich belässt. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre hierzu nicht ausreichend. Liegt in diesem Sinn eine Betriebstätte vor, dann würde diese auch im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz als abkommensrechtliche Betriebstätte zu werten sein, mit der Folge…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…könnte wohl noch ein (Zwerg-)anteil der gegenständlichen Zahlungen der in der Schweiz ansässigen GmbH zugerechnet werden, die als Arbeitsgesellschafterin der KG fungiert und in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist; dies würde voraussetzen, dass man einen solchen Zufluss der betreffenden Zahlungen im Gewinnaufschlag ihrer Kostenvergütung erblickt…
…kann dieser Vorgang nicht als eine in der Privatsphäre nach Ablauf der Spekulationsfrist stattfindende Veräußerung immaterieller Wirtschaftsgüter gesehen werden, die als nicht steuerbar einzustufen ist; vielmehr tritt mit der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein…
…dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter der Bedingung steuerfrei gestellt, dass nicht innerhalb der Sperrfrist…