…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision gegen das vorliegende Erkenntnis des Bundesfinanzgericht ist nicht zulässig, da die entscheidungsrelevante Rechtsfrage, in welchem Zeitpunkt ein Zufluss von Einnahmen gegeben ist, durch…
…Gesellschaftsvertrag der C.KEG ist in § 7 vereinbart, dass durch deren Komplementärin eine Jahresrechnung in Form einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen ist, und dass das Jahresergebnis der Gesellschaft zwischen den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer einbezahlten Einlage verteilt wird. Insoweit ist also ein tatsächlicher Zufluss der…
…unversteuert geblieben waren, wurde erst anlässlich einer Anzeige der ehemaligen Dienstgeberin des Bw. erkannt. Das Bekanntwerden dieser Tatsachen führt jedenfalls zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Recht erfolgte. 2. Zufluss der überwiesenen Geldbeträge: Einnahmen liegen nach § 15 Abs…
…sowohl der Zufluss als auch die Umwandlung in ein Darlehen im selben Jahr erfolgt sei und sich daher eine Einkommensteuerpflicht nicht ableiten lasse. Weiters sei festzuhalten, dass gemäß § 15 EStG Einnahmen dann nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsart…
…über sie erhält. Da der tatsächliche Zufluss der Einnahmen nicht nachgewiesen werden konnte, können diese dem Bf. nicht zugerechnet werden. Der Bf. hat nachweislich keine Zahlungen seines ehemaligen Arbeitsgebers auf das von ihm angeführte Konto erhalten. Da von der Abgabenbehörde außer dem eingespielten Lohnzettel kein…
…gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Zugeflossen sind Einnahmen demnach dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält. Im vorliegenden Fall ist der Zufluss der im übermittelten Lohnzettel ausgewiesenen Einkünfte an den Bf…
…der Abgabepflichtige den für die Lebensgefährtin ausgestellten Lohn-/Gehaltszettel der GemeindeX für den Monat März 2012 und den Inhalt einer E-Mail-Anfrage an die Pensionskasse vor. Mit „Berufungsvorentscheidung“ vom 24. September 2013 wurde die „Berufung“ vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Ein Zufluss von Einnahmen…
…Ein Zufluss liegt weiters vor, wenn ein Betrag einer im Voraus bestimmten Verwendung des Empfängers zugeführt wird. Schließlich genügt es, wenn die Verwirklichung des Anspruchs zumindest derart nahe gerückt und gesichert ist dass dies wirtschaftlich dem tatsächlichen Eingang der Leistung gleichgestellt werden kann (VwGH 17…
…aller Abgabepflichtigen zu gewährleisten, welche ihre Vorauszahlungen ebenfalls gesetzmäßig entrichten würden. 3.) In der gegen den genannten Bescheid eingebrachten Beschwerde vom 4.7.2015 wurde ausgeführt, die meisten Abgabepflichtigen würden ihre Einnahmen und ihr Einkommen verteilt über das ganze Jahr beziehen. Sie würden über die…
…zu legen, deren Zufluss der Bw. bestritt. Streitpunkt- und Streitjahrbezogen war folgende Rechtslage anzuwenden: Gemäß § 19 Abs 1 EStG 1988 idgF sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind ... Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das…
…das Vermögen der Bf. übergegangen, bewirkten dadurch eine Vermehrung ihres Vermögens und hatte die Beschwerdeführerin durch die von ihr selbst zugegebene Verwendung für private Zwecke darüber frei verfügt. Es ist daher von einem dem § 19 Abs. 1 EStG konformen Zufluss der Einnahmen bei der Bf…
…d") um Bekanntgabe ersucht, wem und aus welchem Rechtstitel die einzelnen Beträge laut Aufgliederung der ihm zugerechneten Einnahmen zugeflossen bzw. zuzurechnen sind und wie, von wem und wo dies Zuflüsse versteuert wurden. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2006 hat der Bw. die oben angeführten Unterlagen…
…die Feststellungen der Prüfungsabteilung Strafsachen betreffend Zurechnung der Zuflüsse aus den bekannt gewordenen Bankkonten bestritten. Geben Sie daher bitte bekannt, wem und aus welchem Rechtstitel die einzelnen Beträge (laut zahlenmäßiger Darstellung in Punkt 7 ) des Schlussbesprechungsprogrammes vom 18.8.1998 bzw. lt. Aufgliederung der Einnahmen…
…4/03 vom 20. Oktober 2003). Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, in welcher Höhe die von der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum vereinnahmten o.a. Anschlussgebühren im Rahmen der Einnahmen-Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 als Betriebseinnahmen zu erfassen sind: Im angefochtenen…
…"Zugeflossen" ist eine Einnahme ganz allgemein, sobald der Empfänger über sie tatsächlich und rechtlich (VwGH 29.4.2010, 2007/15/0293) bzw rechtlich und wirtschaftlich (VwGH 19.6.2002, 98/15/0142) verfügen kann, der Zufluss sich also wirtschaftlich in einer Vermögensvermehrung des Empfangenden auswirkt…
…und muss der Steuerpflichtige über die Einnahme "frei verfügen" können (VwGH 29. Jänner 2014, 2009/13/0209). Die Verfügungsmöglichkeit muss objektiv und tatsächlich bestehen. Abgestellt wird dabei auf die rechtliche Verfügungsmöglichkeit (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, § 19 Tz 10). Keinen Zufluss begründet…
…nach Ablauf der Herstellergarantie. Somit hat die Bw. im Jahr 2004 bei der Fa. VV. offensichtlich noch keinerlei Tätigkeiten erbracht, sodass es sich in diesem Fall nur um Vorauszahlungen für spätere Leistungen handeln kann. Der Zufluss von Beträgen ist nur im Bereich der Einnahmen-Ausgaben…
…Einnahmen ohne Berücksichtigung von Ausgaben (Bruttobesteuerung). Für Einkünfte aus nicht öffentlich angebotenen Anteilen an Immobilienfonds (§ 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) und Gewinnanteilen aus stillen Beteiligungen an inländischen Unternehmen (§ 99 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) beträgt der Steuersatz jedoch 27,5% (für Zuflüsse…
…angesetzt. Strittig ist daher, ob dieser Sachverhalt zu einem einkommensteuerlich relevanten Zufluss der Honorare an den Bw im Sinne des § 19 Abs 1 EStG 1988 geführt hat. Gemäß § 19 Abs 1 erster Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem…
…000,- Euro jährlich verbuchte. Der Beschwerdeführer gab in den Beilagen zu den Steuererklärungen betreffend die verfahrensgegenständlichen Steuerjahre 2015 und 2016 an, dass ihm jährliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung iHv jeweils 48.000,- Euro zuzurechnen seien. Mangels Zufluss der Einnahmen zog er jeweils -48.000…