…BAO nur in Bezug auf "Abgaben" (dies sind nur österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es sachgerecht, diese Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs…
…34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern dar. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben, und wird in der Steuererklärung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die Anrechnung einer mit 25% von S…
Wird seitens einer österreichischen Bank von einer koreanischen Bank eine koreanische Anleihe im Fremdwährungsnominale von S 5 Mio. zu einem Kurs von ÖS 7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um…
…Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind; die Auslandssteueranrechnung erfolgt jedenfalls auf die vom Bruttobetrag der Kapitalerträge zu erhebende KESt. Nehmen Banken eine DBA-konforme Auslandssteueranrechnung auf die KESt vor, wird von Bankenseite vorzukehren sein, dass ausreichende Nachweise über die Anrechnungsberechtigung vorliegen. Vor allem wird auf folgendes…
…die dieser maßgebenden Steuerzuteilungsregel des DBA zuzuordnen sind. Dies gilt nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung…
…| +65 | Rückerstattung d. schweizerischen Quellensteuer | | +30 | KESt (22% v. 100) | 22 | | 5% Steueranrechnung | -5 | | KESt-Gutschrift | -11 | | | ------ | | KESt-Abfuhr 6 | 6 | -6 | | | ------- |…
Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens…
…dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern ("matching-credit") vorsieht. Das Volumen der Zwischensteuer, die nach Maßgabe des § 24 Abs. 5 KStG im Falle von kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen der Stiftung wieder gutzuschreiben ist, wird durch die Auslandssteueranrechnung gekürzt…
…Werden daher von den beiden slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht (die von der zuständigen slowakischen Steuerbehörde auszustellen sind) kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben." Diese EAS ist am 28. Februar 2000, also noch vor dem EU-Beitritt der Slowakei und der damit verbundenen Wirksamkeit der EG…
…1.1993 steuerliche Wirksamkeit erlangen. Dies hätte zur Folge, dass ab 1.1.1993 die bisherige Schutzwirkung des Abkommens entfällt und das innerstaatliche Recht unbeeinflusst vom Abkommensrecht wirksam wird. Hat eine österreichische Gesellschaft, die nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr eine von der Abkommensrevision betroffene…
…bosnische Kunden Postdienstleistungen, wobei die bosnischen Kunden verpflichtet sind, von den Entgelten eine 10-prozentige bosnische Quellensteuer in Abzug zu bringen, dann kann - solange das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina noch nicht in Wirksamkeit getreten ist - die eintretende Doppelbesteuerung durch Anwendung der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…
…sind. Das neue Abkommen gilt für die Abzugsbesteuerung ab 1. April 1998. Der Umstand, dass das alte Abkommen im Bereich der veranlagten Steuern erst ab 1999 Wirksamkeit erlangt, ist im gegebenen Zusammenhang bedeutungslos. Denn wenn die lizenzierten Vermögenswerte nicht dem steuerlichen Betriebsvermögen der inländischen Betriebstätte…
…die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten. Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA und Polen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmungen" zu verändern…
Wird die Mitarbeiterin einer österreichischen Kapitalgesellschaft für die Dauer von 1 bis 2 Jahren zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel…
…nbsp; Beabsichtigt eine in Österreich lebende US-Staatsbürgerin namhafte Geldbeträge aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da…
…dass diesfalls die Wirksamkeit des neuen Abkommens insgesamt und nicht nur mit den verbösernden Bestimmungen hinausgeschoben wird. Vergibt daher beispielsweise ein in den USA ansässiger Lizenzgeber eine Filmlizenz nach Österreich und verwendet er als Trägermaterial kein kinematographisches Material (sondern bedient er sich einer Übertragung via…
…eine Sachverhaltsbeurteilung, die von dem zuständigen Finanzamt in freier Beweiswürdigung vorzunehmen ist. Besteht ein inländischer Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO, dann ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, derzufolge bei Doppelansässigkeit fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, wodurch sowohl…
…USA auf Grund der Staatsbürgerschaft und in Österreich auf Grund des inländischen Wohnsitzes. In einem solchen Fall ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei Doppelansässigkeit fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, wodurch sowohl Österreich (nach Art. XV Abs…
…Stipendienbeziehern einzuräumen. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen ist mit Bezug auf die US-Abzugssteuern am 1. April 1998 und mit Bezug auf die veranlagten US-Steuern ab 1999 in Wirksamkeit getreten. Es kann in beiden Fällen eine Weitergeltung des alten Abkommens um jeweils 1 Jahr erwirkt werden…