…steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH mit Anschaffungskosten iHv 1.000 ist, nach Großbritannien (gemeiner Wert dieses Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Wegzugs bei 1.800) und wird diese Person in Großbritannien als "resident but not domiciled" iSd Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien…
…hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings sieht Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden darf…
…Veräußerungsgewinn von 2.000, sondern - auf Grund des DBA - nur mehr ein Veräußerungsgewinn von 800 besteuert werden darf. Nach Auffassung des BMF steht Artikel 13 Abs. 4 DBA-Großbritannien einer in dieser Form nachgeholten Wegzugsbesteuerung nicht entgegen. Denn die verfahrensrechtliche Art und Weise, wie eine …
…nur dann, wenn der Vorgang auf tschechischer Seite auf Grund des DBA nicht besteuert werden darf (siehe oben). Steht daher außer Streit, dass der Vorgang auf tschechischer Seite unter Artikel 13 Abs. 1 DBA fällt und dass das DBA sonach Tschechien kein Besteuerungsrecht entzieht, dann…
…dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig werden, sobald der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG 1955 kapitalisierte Wert überschritten wird (EStR 2000 Rz 7018). Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus…
…jener Betrag, der zu Beginn der Pensionszahlungen als Einmalzahlung zum Erwerb des Rentenstammrechtes zu leisten wäre (idR der Endwert der Ansparphase; EStR 2000 Rz 7018 idF 2005; siehe auch EAS 2560). Die Höhe dieses Betrages könnte vom ausländischen Versicherungsunternehmen ermittelt und bekanntgegeben werden. Wird die…
…die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten, dass hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an der deutschen Tochter-GMBH herabgemindert wird, dann kann diese Wertminderung bei der österreichischen Mutter-GmbH nach Maßgabe der einschränkenden Bestimmungen des § 12 Abs…
…soll sonach der tatsächliche Wert der Markenrechte vor der Finanzbehörde geheim gehalten werden, so ist es gemäß Ziffer 4.12 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze nach Artikel 9 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zulässig, dass der Gewinn der Muttergesellschaft auf Grund von Erfahrungswerten berichtigt wird. Sollte das geprüfte…
…österreichische Steuerpflicht hängt bei einer Arbeitgeberpension (wenn die Pensionsverpflichtung sonach die Rechtsperson des Arbeitgebers und nicht die einer von ihr verschiedenen Rechtsperson trifft, wie zB eine Pensionskasse oder eine Versicherungsanstalt) bereits nach der geltenden Rechtslage nicht davon ab, ob der kapitalisierte Wert der Arbeitnehmerbeiträge bzw…
…kann: einer der zur ausländischen Tochtergesellschaft besteht und eine angemessene Abgeltung der ihr gegenüber erbrachten Arbeitsleistungen vorsieht und ein zweiter, der in angemessener Weise den Wert abgilt, den sich das inländische Konzernunternehmen aus einer als sicher einzustufenden Rückkehr des Dienstnehmers für das eigene Unternehmen berechtigterweise…
…AG beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich und steht auf Grund eines Syndikatsvertrages einer Aktionärsgruppe bereits fest, dass sie von ihrer Großmutter zusätzliche Anteile im Ausmaß von 0,5% erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potentielle Steuerpflicht des § 31…
…die erhaltene Gegenleistung den Einheitswert oder die Buchwerte des übertragenen Vermögens unterschreitet. Maßgebend ist aber, dass der vereinbarte Kaufpreis aus privaten Gründen unter dem tatsächlichen Wert vereinbart wurde; beide Vertragsteile müssen "die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben…
…Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind nach OECD-Auffassung aber auch als "Kapital" anzusehen. Werden Darlehenszinsen auf Grund russischer innerstaatlicher Unterkapitalisierungsbestimmungen teilweise als Dividenden behandelt (dies stellt idR keinen Abkommensverstoß dar, siehe Z. 25 des OECD-Kommentars zu…
…Prinzipien, die der Handhabung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Kapitalgesellschaftskonzern zu Grunde liegen; der AOA will lediglich aufzeigen, inwieweit diese Grundsätze bei Betriebstätten- Niederlassungen anwendbar sind (Z 3 des Vorwortes zu der AOA-Veröffentlichung 2008) und will daher nicht diese Grundsätze in Bezug auf Kapitalgesellschaften verändern. Die…
…Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in…
…der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer…
…Mittelwert des Verkehrswertes am Anfang und am Ende des Jahres) und nach deutschem Recht (entspricht weitgehend der österreichischen Einkünfteermittlung) möglich, dann werden keine Bedenken dagegen erhoben, die in Deutschland maßgebenden Werte als inländische Progressionseinkünfte anzusetzen, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Vereinfachung in Österreich unerheblich und…
…2 DBA-Ungarn und Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen; dieses letztgenannte Abkommen sieht anstelle der 183-Tage-Frist eine 1-Jahres-Frist vor) nicht übersteigen, so ist auf folgendes zu achten: Auf Grund des DBA-Deutschland dürfen die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge nur…
…kommt auf Grund des Erfordernisses der kumulativen Erfüllung aller in Art. 15 Abs. 2 DBA Italien für die Beibehaltung des Besteuerungsanspruchs des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Kriterien die Anwendung dieser Bestimmung nicht in Betracht. Die Formulierung des Arbeitgeberkriteriums in der 183-Tage-Klausel ist so weit gefasst…
…gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges und im Zeitpunkt des Wegzuges der Besteuerung unterliegt. Diese Regelung deckt sich im Grunde mit der Vorschrift des Artikels 13 Abs. 6 DBA-Deutschland. Auch wenn die Übertragung der Beteiligung in eine deutsche Privatstiftung nicht zu einem "Wegzug" des…