Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
Werden Warenlieferungen, die von österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen…
…dass die T2-AG in Österreich eine 100%ige Tochtergesellschaft (T2-GmbH) gegründet hat, an die die für den T2-Vertriebsbereich nötigen Waren angeliefert werden, dort teilweise unter Mithilfe von geschützten Werkstätten von diversen Organisationen unter Einschulung und Aufsicht der österreichischen T2-GmbH bearbeitet werden…
Unterhält ein österreichisches Exportunternehmen für in Österreich hergestellte Waren zur Weiterlieferung an amerikanische Kunden in New Jersey ein Auslieferungslager, das gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. a DBA-USA keine Betriebstätte darstellt, ist das österreichische Unternehmen von der amerikanischen Bundeseinkommensteuer befreit. Da die amerikanischen DBA…
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…
Vertreibt ein Südtiroler Gewerbetreibender in einer Tiroler Stadtgemeinde etwa 40mal pro Jahr seine Waren in einem Marktstand, den er jeweils am Freitag in einer (an diesem Tag gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche Einrichtungen (hier: von…
Ausländische Künstler, die bis einschließlich 1993 bei inländischen Theatern als beschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer beschäftigt waren, unterlagen nach § 70 EStG einer mit 20% begrenzten Bruttoabzugsbesteuerung, wobei die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
Hat eine schweizerische Konzerngesellschaft zentral für den Europäischen Konzern und damit auch für eine österreichische Konzernvertriebsgesellschaft den Wareneinkauf übernommen (die schweizerische Gesellschaft verkauft demnach zu fremdüblichen Preisen an die österreichische Konzerngesellschaft) und mietet eine - nicht konzernzugehörige - deutsche Produktionsgesellschaft (die ihre Produkte an die schweizerische Gesellschaft…
…Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise…
…Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-USA gelten Geschäftseinrichtungen, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätten. Da bei jedem Einkaufsgeschäft auf die Einhaltung der benötigten Qualitätsstandards zu achten ist, kann eine Geschäftseinrichtung, die an…
…der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet…
…DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 waren in Österreich ansässige und als Grenzgänger bei deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren. Im Geltungsbereich des…
…Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr widerlegbare Vermutung auf…
…beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer…
…beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer…
Errichtet eine österreichische GmbH, der eine ungarische Produktionsgesellschaft (Lohnveredlung) und eine ungarische Vertriebsgesellschaft als verbundene Unternehmen angehören, in Ungarn ein Waren- und Rohstoffelager, das für umsatzsteuerliche und zolltechnische Zwecke als Niederlassung der österreichischen GmbH in Ungarn registriert wird, dann wird hiedurch nach Auffassung des BM…
…umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von der gleichlaufenden Erwägung beeinflusst, dass es dem auf Internationalisierung ausgerichteten Wirtschaftsstandort Österreich abträglich wäre, wenn einem in…