Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2629
Marktstand als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0432-IV/4/2005vom 07.07.2005
Wortlaut laut Findok
Vertreibt ein Südtiroler
Gewerbetreibender in einer Tiroler Stadtgemeinde etwa 40mal pro Jahr seine Waren
in einem Marktstand, den er jeweils am Freitag in einer (an diesem Tag
gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten
Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche
Einrichtungen (hier: von der Stadtgemeinde überlassener Standplatz auf
einem regelmäßig abgehaltenen Wochenmarkt) stellen auch dann eine
Betriebstätte dar, wenn sie zwar nicht durchgehend, wohl aber über
einen längeren Zeitraume wiederkehrend genutzt werden (Tz 6 und 6.1 des
OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA).
7.
Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0432-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24935
- Gültig
- 07.07.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF