Vertreibt ein Südtiroler Gewerbetreibender in einer Tiroler Stadtgemeinde etwa 40mal pro Jahr seine Waren in einem Marktstand, den er jeweils am Freitag in einer (an diesem Tag gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche Einrichtungen (hier: von…
…Abzug einer Vorsteuer aus den Standmieten in Höhe von 2.000,00 S. Der Bw. gibt an, dass er zwischen 36 und 50 mal im Jahr einen Marktstand hatte, wobei sich die Gebühren dafür auf ca. 150,00 S bis 200,00 S beliefen. (c…
…in rechtlicher Sicht diese Verträge als Kaufverträge über Superädifikate respektive als Verträge über die Abtretung von Mietverträgen gegen Entgelt zu bezeichnen. Die Bf. habe also drei Marktstände aus dem Betrieb der Primärschuldnerin erworben, nicht jedoch den Betrieb als solchen oder ein Unternehmen in seiner Gesamtheit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf, Marktstände, 1060 Wien, gegen den Marktgebührenveränderungsausweis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 59, vom 26.11.2018, beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Pavlik in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., geb. 1936, vertreten durch XY, die Marktgebühr für den Marktstand in Wien für den Monat Juni 2014, fällig gewesen am 15. Tag des Abgabenmonats, bis zum 23.06.2014 nicht entrichtet zu haben, bis dahin auch weder die Höhe…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb betreffend mehrere Marktstände in W.. Auf Grund einer Erhebung der Abgabenbehörde erster Instanz wurde eine abgabenbehördliche Prüfung (BP) über die Jahre 2003 bis 2007 durchgeführt…
…194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Bw. eröffnete mit 1. 1. 1997 am Standort Y, 1160 Wien einen Marktstand (Stand XX, Gemüsehandel). Mit Ende Juni 1998 erfolgte bei der Wirtschaftskammer die Nichtbetriebsmeldung. Mit 19. 1. 1999 ergingen…
…VwGH 19.3.1985, 84/14/0139). Rz 5002: Die Vermarktung (der Verkauf) eigener land- und forstwirtschaftlicher Urprodukte, selbst wenn sich dies in kaufmännischer Form durch Verkauf in eigenen Ladengeschäften oder Marktständen vollzieht, gehört zur Land- und Forstwirtschaft (VwGH 27.5.2003, 98/14/0072…
…Genussmitteln. Am Hauptstandort in ***Ort1*** befinden sich ein Büro und ein großes Lager. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum betrieb die Beschwerdeführerin zwei Marktstände am ***ABC***Markt in Wien. Bei der Beschwerdeführerin fand im Jahr 2025 eine Außenprüfung statt. Die Prüfung betraf den Zeitraum 2020 bis 2023. Gegenstand…
…500,- Tz. 3 Umsatzzurechnung Der innere Betriebsvergleich für die Jahre 2014 bis 2017 ergab beim Rohaufschlag für die Handelsware 10% (Marktstand) folgende erklärte Rohaufschläge: 2014 17% 2015 18% 2016 25% 2017 65% Eine durchgeführte Rohaufschlagsermittlung aufgrund der Verkaufs- und Einkaufspreise der einzelnen Produkte (Brot, Gebäck…
…verbleiben als betrieblicher Aufwand für | 2014 | 1.433,52 | 2015 | 2.456,86 | 2016 | 1.262,59 | 2017 | 828,16 3) Umsatzzurechnung Die Bf betreibt in Ort, ***9*** (Bauernmarkt) einen Marktstand. Verkauft werden überwiegend Brot und Gebäck…
…LGBl. für Wien Nr. 21/1962, für schuldig erkannt, sie habe für den Marktstand Adresse2, die Marktgebühr für den Monat März 2011, fällig gewesen am 15. Tag des Abgabenmonats, bis zum 21.3.2011 nicht entrichtet und bis dahin auch die Gründe hiefür nicht bekannt…
…abgegeben. Die letzte U-Veranlagung fand für das Jahr 2002 statt. Die Fa n3 ist nicht nur als Marktaufsteller für die Bf tätig, sondern betreibt auch bei den betreffenden Fischmärkten einen Marktstand. Auch diese Umsätze sollten in den UVAs gemeldet sein. Bedenken des Prüfers... bezüglich…
…Stadt Wien die Beschwerdeführerin (Bf.) schuldig, die am 15. Tag des Abgabenmonats fällig gewesene Marktgebühr für den an die Bf. vergebenen Marktstand in XY1, für den Monat April 2012 bis zum 23. April 2012 nicht entrichtet, bis dahin auch die Gründe hierfür nicht bekanntgegeben und…
…unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis vom 30. Juli 2012 sprach der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerdeführerin (Bf.) schuldig, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der G-GmbH für den an diese GmbH vergebenen Marktstand in XY1, die am 15. Tag des Abgabenmonats fällig gewesene Marktgebühr für den Monat…
…Jahre 2003 und 2004 wurden dem Berufungswerber (Bw.) gegenüber erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer den Zeitraum 2003 bis März 2006 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung des Unternehmens des Berufungswerbers, einem Marktstand am "M", wurden folgende Feststellungen getroffen und im Bericht vom 26.9.2006 über diese Prüfung…
…stellte das Finanzamt fest, dass ein Teil der Stromkosten auf die Wiener Privatwohnung des Geschäftsführers entfiel und ein Teil der Rechnungen für Strom und Müllabfuhr (für einen weiteren Marktstand) nicht auf die KEG sondern auf den Namen des Geschäftsführer ausgestellt wurde. Das Finanzamt schied im…
…dessen Adaptierung vereinbart worden. Die Verzinsung betrage 8 %. Die Höhe der Zinsen sei aus dem Konto 4812 ersichtlich. Als Sicherheit würden die Gesellschaftsanteile und der Marktstand dienen. Die Forderung werde voraussichtlich im Jahr 1998 abgedeckt sein. Es seien weder Rückzahlungen getätigt, noch sei ein schriftlicher…
…Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe ist nur dann möglich, wenn er seine Tätigkeit einstellt und gleichzeitig die Bilder verkauft oder ins Privatvermögen überführt. Marktstand für Fleisch- und Wurstwaren Rz 5542: Der Marktstand selbst samt dem zur Betriebsfortführung benötigten Zubehör bzw. Geschäftseinrichtung ist als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen. Wegen…
…11.2017 keine Geschäftstätigkeit festgestellt werden konnte. Nach Auskunft des Herrn Gatte_Bf wurde der Marktstand bereits 2014 verkauft und die Firma sei seit August 2016 nicht mehr existent. Für die erkennende Behörde ist daher kein Grund evident, die Beschwerdeführerin von der Haftung zu entbinden…