…zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet…
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
…zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen voraus. Es wird daher den persönlichen Lebensinteressen im Zweifel der Vorrang gebühren. Wenn demnach ein österreichischer Staatsbürger, der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus…
…werden. Bei der Methodenwahl haben die so genannten Standardmethoden (das sind jene, die in AÖF Nr. 79/1986 veröffentlicht worden sind) Vorrang vor den in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen 1995 vorgestellten Gewinnmethoden. (Z 2.49 und 3.49 OECD-Grundsätze 1995). Innerhalb der Standardmethoden kommt bei…
…Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO bei der Ermessensübung der Rechtsmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende Verständigungsergebnis behält aber wegen seiner allgemeinen und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des…
…dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option…
…dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 87…
…wenn bei der deutschen Einkünfteermittlung ein Afa-Satz von 3% berücksichtigt wurde. Bereits in EAS 1893 wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mitwirkungspflichten in internationalen Steuerfällen gegenüber einer überspitzt gehandhabten Rechtsexaktheit der Vorrang eingeräumt, wenn dort ausgeführt wurde: "Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in…
…Teile des Veräußerungserlöses erst nach Hauptwohnsitzverlegung zu, so kann der bloße Zeitpunkt des Einnahmenzuflusses nach Auffassung des BMfF nicht bewirken, dass ein auf Grund des DBA-Deutschland in Deutschland steuerlich zu erfassender Vorgang dem österreichischen Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird…
…dass der Ansässigkeitsstaat bei seinen im eigenen Staatsgebiet tätigen Staatsbürgern das Besteuerungsrecht an den DBA-Partnerstaat nur deshalb abgeben muss, weil die Zahlungen aus öffentlichen Kassen dieses anderen Staates erfolgen. Bei den eigenen Staatsbürgern soll sonach durch den Staatsbürgerschaftsvorbehalt dem Tätigkeitsprinzip der Vorrang gegenüber dem…
…zweiten Fall fiele der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Rumänien, wodurch kein rumänischer Besteuerungsanspruch begründet würde und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034). Allerdings ist abkommensrechtlich nicht ausgeschlossen, dass Rumänien im Fall eines Finanzierungs-Leasinggeschäftes, also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten…
…zweiten Fall fiele der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Rumänien, wodurch kein rumänischer Besteuerungsanspruch begründet würde und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034). Allerdings wäre abkommensrechtlich nicht ausgeschlossen, dass Rumänien im Fall eines Finanzierungs-Leasinggeschäftes, also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten…
…Gang gesetzt worden, noch liegt sonst eine Reaktion der zuständigen Behörde in den Niederlande über eine reziproke Abkommensinterpretation vor. Solange aber die Reziprozität nicht gesichert ist, kann das BM für Finanzen nicht einseitig der wortgetreuen Interpretation den Vorrang vor der teleologischen Auslegung einräumen. Anmerkung: Mitte…
…mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die erwähnte Abstimmung mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung fand anlässlich…
…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …
…vor Abschluss der konzerninternen Lieferverträge die Methoden festzulegen und zu dokumentieren, nach denen fremdverhaltenskonforme Lieferpreise angesetzt werden. Es ist weiters richtig, dass bei der Methodenwahl der Preisvergleichsmethode Vorrang gebührt; dies allerdings nur dann, wenn vergleichbare Preise zur Verfügung stehen. Ob in diesem Fall der Weltmarktpreis…
…Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland überschritten ist. Dies deshalb, weil anzunehmen ist, dass diese Asphaltierungsaufträge am…