…unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…
…Grundlage von Art. 3 Abs. 2 DBA als betriebstättenbegründende "Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von Art. 5 Abs. 1 DBA zu werten und folglich eine Betriebstättenbesteuerung vorzunehmen, wird die Doppelbesteuerung damit nicht mehr auf österreichischer Seite, sondern auf deutscher Seite zu beseitigen sein. Damit verlieren…
…wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die Bestimmungen des Art. III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des …
…damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebstättengewinnes) die Regeln des Artikels 7 DBA maßgebend sind. Die Auslegung des Artikels 7 und die Beurteilung seiner Rechtsfolgen haben sich auf den von der OECD veröffentlichten "AOA" zu stützen. Darnach können einer Betriebstätte Kapitalbeteiligungen nur zugerechnet werden…
…ausübt. Der bloße Umstand, dass zivilrechtlich die von den Spielern eingegangenen Verträge rechtsgültig mit der gibraltesischen T-AG zu Stande kommen, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass die gesamten aus solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die…
…Ing. D bereits im Jahr 1998 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt hat und damit Österreich im Ausschüttungsjahr sein Ansässigkeitsstaat geworden ist, wäre denkbar, dass erforderlichenfalls auf österreichischer Seite auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt wird. Allerdings kann über die Erfolgsaussichten eines auf …
…gemäß § 6 Z 13 EStG zu einer zwingenden Beteiligungsaufwertung und damit zu einer Kompensierung der seinerzeitigen Steuerminderungen führt. Der Umstand, dass anlässlich der Umgründung von der österreichischen Mutter-GmbH ein den Beteiligungswert erhöhendes kapitalersetzendes Darlehen gewährt wurde, steht der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen…
…Einkünfte nach Maßgabe von § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 der inländischen Kapitalertragsbesteuerung. Auf Grund einer vom OECD-Musterabkommen abweichenden Dividendendefinition in Art. 10 Abs. 3 DBA-Kanada, derzufolge für die Subsumtion unter diese Bestimmung ganz allgemein das Vorliegen von Einkünften ausreicht…
…des Abkommens) wohnhaft und außerdem weniger als 5 Jahre in dem in der Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung…
…Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der…
…743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge eines non-executive-directors nach britischem Recht als "employment income" bezeichnet werden, ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, allerdings…
…sind korrespondierend dazu in Deutschland von der Besteuerung freizustellen); wird nun eine in einer Steueroase angesiedelte Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet", dann besteht ein derart intensiver Verdacht für das Vorliegen von missbräuchlichem "Treaty-Shopping", dass dem in Österreich haftungspflichtigen Seminarveranstalter die Beschaffung von den Missbrauch widerlegenden und die…
…Vertreterbetriebstätte, wenn sie sich eines abhängigen Vertreters bedient, der eine Verkaufsabschlussvollmacht besitzt. Dieser Vertreter kann auch eine Tochtergesellschaft sein (Z 38.1 letzter Satz OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Für das Vorliegen von "Abhängigkeit" der Tochtergesellschaft im Sinn von Art. 5 Abs. 5…
…dann, wenn die gewählte Gestaltung ausschließlich dazu dienen sollte, österreichische Abgaben zu umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen…
…zu erzielen, die bei Erwerb durch vergleichbare inländische gemeinnützige Einrichtungen angefallen wäre (Steuersatz von 2,5% nach § 8 Abs. 3 zuzügl. 4% nach § 8 Abs. 4 ErbStG). Gesetzliche Voraussetzung für eine derartige Entlastungsmaßnahme ist allerdings das Vorliegen von Reziprozität. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn Erwerbe…
…Betriebsstätte zuzurechnen ist. Die Zurechnung der Beteiligung ist nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen, wobei es selbst bei Vorliegen von notwendigem Betriebsvermögen an einem funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und der Betriebsstätte fehlen kann (vgl VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014; siehe…
…nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden dürfen und wenn 2. kein Anwendungsfall der lit. b oder c vorliegt. Das Vorliegen von Anwendungsfällen der lit. b und c scheidet im gegenständlichen Fall begrifflich aus. Wenn aber Deutschland - trotz des Qualifikationskonfliktes - die Gewinne einer…
…wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von mehr als 6 Monaten zur Nutzung zugewiesenen Arbeitsraum) ausgeübt wird. 15. Juli 1996 Für…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…