…Vordrucken ZS-RD1 bzw. ZS-RE1 nach wie vor ein durchaus gangbarer Weg ist. Denn dies kann vor allem dann von Bedeutung sein, wenn eine ausländische Abgabenbehörde durch interne Anweisungen zwar zur Erteilung von Bestätigungen auf dem langjährig in Verwendung stehenden allgemeinen DBA-Entlastungsvordruck ZS…
…Österreich verpflichtet. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 17. Juni 2002…
…Eisenstadt einzubringen. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 14. Oktober 2002…
…Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag kann auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1(englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 15. März 2004 Für den…
…im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten hierzu auf dem Formular ZS-RD1 samt Beiblatt A (Download-Version auf der Homepage des BMF) beim Finanzamt Eisenstadt einen entsprechenden Rückzahlungsantrag stellen. Soweit Ansässigkeitsbescheinigungen der deutschen Finanzämter auf dem Vordruck ZS-D1 vorliegen, könnte das Rückzahlungsverfahren…
…den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung…
…sieht es hierbei nicht als verpflichtend, aber als einen durchaus gangbaren Weg an, wenn für die Erbringung der Ansässigkeitsnachweise und der steuerlichen Erfassung im Ansässigkeitsstaat die Vordrucke ZS-RD1 oder ZS-RE1 verwendet werden, sodass es nicht erforderlich ist, für die ausländischen Steuerbehörden einen gesonderten…
…Autor Rückzahlungsanträge an das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart gerichtet werden (Formular ZS-RD1 deutsche Fassung, und ZS-RE1 englische Fassung unter Verwendung des Beiblattes B für Lizenzgebühren; siehe den Durchführungserlass: AÖF Nr. 63/2002); die Vordrucke können von der BMF-Homepage (www.bmf.gv.at)…
…Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Ein solcher jährlicher Abschlussbeleg wird dem ausländischen Einkünfteempfänger aber auch tatsächlich zu übermitteln sein (ohne dass dies einer Beibringung eines neuerlichen Vordruckes für diesen Jahreszeitraum bedarf). Durch EAS 3097 sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt…
…allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 24…
…auch das VwGH Erk. 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländischer fester Einrichtung). Die Ansässigkeit in Luxemburg müßte allerdings auf dem Vordruck ZS-L1 nachgewiesen werden. 20. Dezember 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie der vorliegenden EAS-Auskunft dem zuständigen österreichischen Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien);…
…Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt. Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr…
…DBA-UdSSR von der österreichischen Lohnbesteuerung freizustellen. Allerdings ist die Vorlage einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-SU2 erforderlich. Sobald das am 13.4.2000 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland in Wirksamkeit tritt (es wird damit gerechnet, dass dies im Jahr 2002 der Fall…
…28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 - Entgelte für Rechte schlechtin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 voraus. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist. Allerdings müsste eine derartige Sachverhaltsbeurteilung von den Steuerverwaltungen beider Staaten übereinstimmend getroffen werden (Beibringung einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-SU2). Das geschilderte Sachverhaltsbild spricht allerdings dagegen, dass in Österreich beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist. Denn auch…
…steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen. 14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…12 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens und gemäß Artikel 12 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung zu entlasten. Allerdings wären diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen aus Italien und Großbritannien (auf den Vordrucken ZS-I2 und ZS-GB1; erhältlich bei der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion in Wien) erforderlich…
…wenn die US-Verwaltung nicht auf dem Vordruck selbst ihre Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, sondern wenn hierzu von der US-Verwaltung ein gesondertes Dokument ausgestellt wird und wenn dies auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 vom Einkünfteempfänger in geeigneter Form dokumentiert wird (zB durch Anheften…
…Den auszahlenden Stellen muss ein von der zypriotischen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegen. Für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn der Entlastungsverordnung wird auf EAS 2088 in einem vergleichbaren Fall mit Südafrika hingewiesen: Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit…