…Organisator der Aktion) selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist und wenn sonach die Umsatzsteuerentlastung im Vorsteuerabzugsweg herbeigeführt werden kann. Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO können auch dann nicht erlangt werden, wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft…
…Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens weiterhin in den USA verbleibt. Der Umstand, dass der Vermögensübergang in den USA wegen der "marital deduction" unbesteuert bleibt, lässt kein österreichisches Besteuerungsrecht aufleben. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang…
…eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…AÖF Nr. 331/1991) und die Geschäftsführungsdienstleistung, die die deutsche Kapitalgesellschaft durch ihren Arbeitnehmer der österreichischen nahe stehenden GesmbH erbringt, nicht in einer inländischen Betriebstätte der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeübt wird. Diese zweite Voraussetzung für eine österreichische Steuerfreistellung wird im allgemeinen kaum erfüllbar sein, da üblicherweise…
…Die Einhaltung der Zweijahresfrist ist gemäß Art. 20 DBA-Italien Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lehraufträge und der Forschungstätigkeit; wird sie überschritten, verliert Art. 20 seine Anwendbarkeit, so dass - unter Berücksichtigung der übrigen DBA-Bestimmungen - Steuerpflicht "ab dem ersten Tag" eintritt. Hiedurch sollte aber für…
…am Grund- oder Stammkapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht…
…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…
…allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" die Voraussetzung für die Anwendung des 20-prozentigen Steuersatzes gegeben. Der Begriff der Mitwirkenden an einer Unterhaltungsdarbietung ist hierbei nicht eng auszulegen; er ist im Fall eines Theaterbetriebes vor allem nicht nur auf die auf der Bühne auftretenden Schauspieler beschränkt…
…zu erzielen, die bei Erwerb durch vergleichbare inländische gemeinnützige Einrichtungen angefallen wäre (Steuersatz von 2,5% nach § 8 Abs. 3 zuzügl. 4% nach § 8 Abs. 4 ErbStG). Gesetzliche Voraussetzung für eine derartige Entlastungsmaßnahme ist allerdings das Vorliegen von Reziprozität. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn Erwerbe…
…3 DBA-Deutschland nicht der österreichischen Besteuerung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Gastspielaufenthalt in Österreich überwiegend "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird." Werden die Kosten des Gastspieles im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem deutschen Verein getragen (auch unter Inanspruchnahme der…
…Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu gewähren. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse…
…dass er auch die in der Verordnung für den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geforderten Voraussetzungen erfüllt. Sollte eine vorzeitige Rückverlegung des Hauptwohnsitzes stattfinden (mag diese von Anfang an geplant oder durch unvorhergesehene Entwicklungen verursacht sein), werden Banken, die den KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen…
…damit die vorgenannte Voraussetzung für eine Steuerpflicht in Österreich dokumentiert (Art. 15 Abs. 2 lit. c des Doppelbesteuerungsabkommens). Gleiches gilt für den Fall, dass seitens der schweizerischen Steuerbehörden Bezugsteile aus der schweizerischen Besteuerungsgrundlage deshalb ausgeschieden wurden, weil sie aus schweizerischer Sicht einer Arbeitsleistung für die…
…dann greift die subsidiäre Verlustvortragsmöglichkeit des § 102 EStG auf österreichischer Seite ein und gestattet einen Verlustabzug. Das österreichische Finanzamt ist aber im Recht, wenn es sich gegen eine Verlustdoppelverwerung absichert und als Voraussetzung für den Abzug des Verlustes 1996 im KG-Gewinnjahr 1998 eine Bestätigung…
…nicht Voraussetzung für die Annahme einer ungarischen Betriebstätte ist. Liegt eine ungarische Betriebstätte vor, dann sind die der ungarischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinne nach österreichischem innerstaatlichen Recht (unbeschränkte Steuerpflicht) zu ermitteln und sodann aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden (hierbei bleiben ungarische Personensteuern - so wie die inländischen…
…von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden grenzüberschreitenden Produktvertrieb dar. Sollten in dieser Frage seitens der zuständigen Finanzämter der beiden Staaten unbehebbare Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden Fälle dieser Art im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens bereinigt werden müssen. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…DBA-D berechtigt, dann kann die darauf basierende österreichische Besteuerung begrifflich keine Verletzung des Abkommens darstellen; denn die österreichische Besteuerung erfolgt damit in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage. Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzung für die korrespondierende Steuerfreistellung auf deutscher Seite erfüllt ist. Denn gemäß…