Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…Kulturvereinigungen Verträge mit ausländischen Künstleragenturen, deren Inhalt darin besteht, dass sich die ausländische Agentur verpflichtet, im eigenen Namen dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, dürfen die von der ausländischen Agentur hiefür bezogenen Einkünfte in Österreich nicht besteuert werden, wenn mit dem…
…künstlerische Tätigkeit nicht immer einfach ist; insbesondere dann nicht, wenn Verträge mit gemischtem Inhalt geschlossen wurden. Das BM für Finanzen lässt sich in solchen Fällen in der Abgrenzungsfrage von Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-MA leiten. Darnach liegt diesfalls bei künstlerischen…
…Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit den ausländischen Tanzgruppen jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Mit anderen Worten, zwischen dem inländischen Veranstalter und den ausländischen Tanzgruppen bzw. deren Mitgliedern…
…also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit dem ausländischen Künstler jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Hat eine solche Agentur auf Grund des DBA Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung…
…haben, dass die gesamten aus solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die offensichtlich das gesamte Management der für die Einnahmenerzielung nötigen Arbeiten durchführt, formal aber als bloßer Dienstleister der T-AG auftritt, mit einer bloßen Routineabgeltung abgefunden wird…
…Nachweis erbracht werden (Ansässigkeitsbescheinigung). Im zweitgenannten Fall (die US-Agentur schließt die Verträge im eigenen Namen ab) würden von der österreichischen Gesellschaft vertragliche Beziehungen nur zu der US-Agentur hergestellt werden; in diesem Fall würde die US-Agentur ihrerseits die US-Darsteller unter Vertrag nehmen…
…17 Abs. 2 DBA-Italien). Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar mit dem italienische Stadttheater, sondern mit einem deutschen Konzertveranstalter abgeschlossen (der allerdings nicht als bloßer Agent auftritt, sondern den Gastspielvertrag im eigenen Namen abschließt), dann sind die an den deutschen Vertragspartner gezahlten Vergütungen insgesamt…
…nach dem Wortlaut der zitierten Abkommensbestimmung dann eine Vertreterbetriebstätte in Österreich begründen, wenn er die Vollmacht besitzt, im Namen des amerikanischen Unternehmens Verträge abzuschließen. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar der OECD zum Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen…
…Gewerbe- und Wohnzwecke, Konsulententätigkeit in Finanzierungsfragen, treuhändige Abwicklung von Durchfuhrgeschäften, besteht, wobei sich diese Aktivitäten primär auf Zentral- und Osteuropa sowie den Nahen Osten erstrecken, dann lässt dieses Sachverhaltsbild vorerst keine Bedenken in Bezug auf einen drohenden "switch-over" von der Steuerfreistellung zum Anrechnungsverfahren nach…
…zur Entscheidung obliegt, ob die Gutscheine zum unverbindlichen Verkaufspreis oder mit Abschlag verkauft werden. Das Entgelt für die Gutscheine wird von den Einzelhändlern im eigenen Namen vom Kunden vereinnahmt. Die Gutscheine können nur für ein jeweils bestimmtes Fahrzeug eingelöst werden. Der Vertrag, auf dem die…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
Wirkt eine deutsche Theater-GmbH in der Weise an inländischen Veranstaltungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Hat eine US-Gesellschaft ihr Europa-Headoffice in der Form einer Betriebstätte in den Niederlanden eingerichtet und wird von dort aus durch Einsatz von selbständigen österreichischen Handelsvertretern, die ihrerseits selbst wieder selbständige österreichische Handelsvertreter unter Vertrag nehmen, der österreichische Markt beworben, wobei keinerlei Verkaufsaktivitäten…
…Artikels 57 Abs. 1 EGV gegeben war. In der Rs Holböck vom 24.05.2007, C-157/05, hat der EuGH den Begriff Direktinvestition näher definiert. Ausschlaggebend ist, dass eine dauerhafte und direkte Beziehung durch die Investition geschaffen wird. Dies setzt voraus, dass die Aktien…
Wird mit einer deutschen Konzertagentur ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich diese deutsche Agentur im eigenen Namen dazu verpflichtet, eine von ihr unter Vertrag genommene und künstlerisch tätige deutsche Musikgruppe für Vorstellungen in Österreich abzustellen, dann ist das hiefür von der deutschen Agentur vereinnahmte und…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die…
…dass die bloß formal mit Werkverträgen unter Vertrag genommenen österreichischen Unternehmen als "abhängige Vertreter" im Sinn von Z 10 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA anzusehen sind und demzufolge als arbeitsausführende Personen des italienischen Unternehmens gelten. Unter diesen Gegebenheiten wird nicht nur die…