Im Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 DBA-USA, BGBl. III Nr. 6/1998, wurde festgelegt, dass sich die Beurteilung der Ortes des Lebensmittelpunktes und damit der "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nicht nur nach den Verhältnissen in einem einzigen Kalenderjahr richten kann, sondern dass die…
In Abschnitt B Z 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige…
In Abschnitt B Z. 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter…
…wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch…
…Auftrag gegeben werden (Hinweis auf EAS 1259 betr. Anschlussaufträge und EAS 3063 betr. "Montageprojekt-GB" und "Montageprojekt-GD"). Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe "in Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7; Schweiz - AÖF Nr. 34/2000) wird nicht vorliegen…
…begleitet wird. Denn für die Beurteilung, ob eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes zwischen zwei Wohnsitzen eingetreten ist, müsste ein längerer Beobachtungszeitraum herangezogen werden (siehe das Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des DBA-USA, das zwar keine verallgemeinernde Aussage über die konkrete Dauer des Beobachtungszeitraumes macht, aber doch…
…Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua. dann erfüllt ist, wenn die betreffenden Einkünfte…
…bei Sublizenzierung an ein verbundenes US-Unternehmen) dass die gewerbliche Tätigkeit der österreichischen Gesellschaft im Verhältnis zu der die Sublizenzgebühren verursachenden Tätigkeit der US-Gesellschaft "erheblich" ist. Der "Zusammenhangs- bzw. Anlass-Test" ist gemäß Verständigungsprotokoll erfüllt, wenn die Einkünfte sich als Ertrag aus Vermögenswerten darstellen…
…kann solange nicht als Verletzung des österreichisch-amerikanischen Abkommens gewertet werden, als sich die USA hiedurch gegen eine US-Steuerflucht zur Wehr setzen (siehe Verständigungsprotokoll zum DBA-USA betr. Auslegung des Abkommens auf Basis des OECD-Kommentars und Z 22 und Z 23 des OECD…
…tätigen "Künstler" anwendbar ist. Soweit diese "Künstler" Bruttoeinnahmen aus der Tournee in einem die 20.000 US-Dollar Freigrenze nicht übersteigendem Ausmaß erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel 17, betr. den vergleichbaren Fall eines Orchestergastspiels…
…des IRS bestätigt werden, wäre auf österreichischer Seite Steuerfreiheit zu gewähren. Allerdings ist zu bedenken, dass im Verständigungsprotokoll zu Artikel 18 festgelegt worden ist, dass sich der Ausdruck "andere öffentliche Ruhegehälter" auf Pensionsleistungen für Eisenbahnbedienstete bezieht. 20. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…und auf die Vorbereitung (Proben, Produktion usw.) im anderen Staat vorzunehmen wäre. Dieser Grundsatz wird im Verständigungsprotokoll zu Artikel 17 im Fall der Orchester ausdrücklich angesprochen. Auch eine Aussonderung eines (DBA-steuerfreien) Lizenz-Entgeltteiles für eine vom Künstler erteilte Erlaubnis, dass seine in den USA…
…ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Es geht dies auf eine österreichisch-deutsche Verständigungsvereinbarung zurück, die als Z 12 des Verständigungsprotokolls vom 1. Juni 1994 festgehalten ist und die folgenden Wortlaut hat: "Behandlung von Geschäftsführern Solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im Fall…
…solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis auf Z 1 Abschnitt B des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls zum DBA-Deutschland vom 21. März 1997; veröffentlicht in…
…19). An einer solchen Unzulässigkeit der Entlastung an der Quelle vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Rahmen der Prüfung der LOB- Klausel eine bloß mittelbare aktive gewerbliche Tätigkeit ausreichen würde (s. das Verständigungsprotokoll zu Art. 16 Abs. 1 lit. c DBA-USA…
…dem Projektfortschritt beauftragt, so sind arbeitsfreie Zwischenzeiten dieser "Auftragsvergabe in Baulosen" bei der Fristberechnung des Neunmonatszeitraumes grundsätzlich mitzuzählen. Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe in "Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7 und EAS 2298; Schweiz - AÖF Nr. 34/2000…
…wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Gemäß dem Verständigungsprotokoll zum DBA-USA ist der OECD-Kommentar für Zwecke der DBA-Auslegung maßgebend. Der Umstand, dass dem Kunden bereits ein Vertragsangebot unterbreitet wird, spricht daher für…
…dass damit die Höhe der für eine Besteuerung in Österreich in Frage kommenden Vergütungen angesprochen wird. Das sind daher nach dem Verständigungsprotokoll zu Art. 17 des DBA-USA im Fall einer laufenden Entlohnung der Orchestermitglieder die anteilig auf den Zeitraum der physischen Anwesenheit in Österreich…
…dass im Verständigungsprotokoll zu Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA festgelegt worden ist, dass sich der Ausdruck "andere öffentliche Ruhegehälter" auf Pensionsleistungen für Eisenbahnbedienstete bezieht. Da diese Frage, ob die erwähnte Bestimmung des Verständigungsprotokolls einschränkend zu verstehen ist und folglich andere öffentliche Pensionen…
…der deutschen Rechtsbeurteilung, wie sie z.B. in EAS.1591 und 1684 aus einem Verständigungsprotokoll zitiert wurde: "In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er…