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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3194

Herstellung von Lagerlogistiksystemen

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3409-IV/4/2010vom 09.12.2010

Wortlaut laut Findok

Wird von einem ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung führende Baustellenfrist (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA) überschritten ist. Dies gilt im Grundsatz auch dann, wenn die drei Errichtungsphasen vom Kunden durch gesonderte Verträge in Auftrag gegeben werden (Hinweis auf EAS 1259 betr. Anschlussaufträge und EAS 3063 betr. "Montageprojekt-GB" und "Montageprojekt-GD"). Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe "in Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7; Schweiz - AÖF Nr. 34/2000) wird nicht vorliegen, wenn die Arbeitsabschnitte teilweise übergreifend abgearbeitet werden. Die Beurteilung, ob eine Bau- bzw. Montagebetriebstätte im abkommensrechtlichen Sinn (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA) vorliegt, wird auf der Grundlage der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen jedenfalls korrespondierend in den jeweils betroffenen Ländern vorzunehmen sein. Bundesministerium für Finanzen, 9. Dezember 2010

Normen und Schlagworte

LagerlogistiksystemeBaubetriebstättenfristBaustellenfristArbeitsvergabe in BaulosenZusammenrechnung der Arbeitszeiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3409-IV/4/2010
Stammnummer
50959
Gültig
09.12.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF