…inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine inländische Liegenschaft, die der Betriebsausübung der KG in Österreich dient, wird für die KG eine inländische Betriebstätte begründen, deren Gewinn im Wege einer einheitlichen…
…Artikel 3 DBA-Deutschland der Republik Österreich zugeteilt und es ist folglich gemäß Artikel 15 DBA in Deutschland Steuerfreiheit zu gewähren. Ist ein Teil der den deutschen Gesellschaftern zufließenden Erträgnisse auf Zinsenertrag zurückzuführen, der aus einer Barreserve der KEG stammt, die als Liquiditätsreserve für Instandhaltungen…
…deutschen Gesellschafter in Österreich steuerpflichtige Einkünfte aus der Verpachtung von inländischem unbeweglichen Vermögen. Das Besteuerungsrecht an solchen Einkünften steht auf der Grundlage von Artikel 3 DBA-Deutschland Österreich zu; Deutschland muß Steuerfreistellung gewähren. Ob allerdings tatsächlich die KEG als eine vermögensverwaltende Gesellschaft angesehen werden kann…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
…weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter der deutschen KG inländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Umstand, dass das Management des österreichischen Vertragsobjektes einer österreichischen Immobilienverwaltungsgesellschaft übertragen wurde und dass…
Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
…Beteiligen sich zwei in der Schweiz errichtete Kapitalgesellschaften an einer österreichischen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, die in Österreich ein Immobilienprojekt betreut, so unterliegen die Gewinnanteile der beiden schweizerischen Kommanditisten insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese den aus der Immobiliennutzung erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar sind…
…aus der Anlage von Überschüssen erzielten Zinsen) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen eingestuft und folglich auch im Fall der in Österreich ansässigen Kommanditisten gemäß Art. 3 DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung unterzogen, so kann eine Doppelbesteuerung eintreten…
…auch zwei in der CSFR ansässige Gesellschafter beteiligt, und besteht der Unternehmensgegenstand lediglich in der Anmietung eines einzigen Gebäudes und in der Weitervermietung der darin befindlichen Büroflächen, deutet vieles darauf hin, dass die einzelnen Gesellschafter nicht gewerbliche Einkünfte sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen…
…kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der…
…weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die Besteuerungsschwelle der beschränkt Steuerpflichtigen von 2.000 Euro nicht überschreitet. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister…
Hat eine Wiener GesmbH, deren Betriebsgegenstand der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an…
…eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von…
…sind (EStR 2000 Rz 453), im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen und den unbeweglichen Charakter des Gebäudes annehmen (EStR 2000 Rz 3123). Bei den abgetretenen Rechten aus den Untermietverträgen handelt es sich zwar um eine Veräußerung von beweglichen Vermögensrechten. Dennoch liegen auch insoweit Einkünfte vor…
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…
Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…
…folgende übereinstimmende Verwaltungspraxis festgestellt worden: "Es besteht Einvernehmen, dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung…
…empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen, eine Problemlösung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen; dieser Antrag müsste …
…1 Z 1 UGB kraft Rechtsform ("verdeckte Kapitalgesellschaft"; EStR 2000 Rz 430j iVm EStR 2000 Rz 430f, wonach auch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Unternehmereigenschaft iSd UGB begründen kann). Demzufolge hat die Gewinnermittlung für die deutschen betrieblich beteiligten Gesellschafter nach § 5 Abs…