…ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem Rechtsbestand an. Kommt es von Todes wegen zu einem Vermögensübergang von einem Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 3 DBA(Erb)-CH) an eine österreichische Stiftung, stellt sich die Frage, ob die…
…deutschen Personengesellschaft mit Inlandsbetriebstätten auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen im Erb- oder Schenkungsweg über, dann wird darin auf österreichischer Seite kein Vermögensübergang des inländischen Betriebstättenvermögens der deutschen Personengesellschaft zu sehen sein; denn dieses verbleibt auch nach dem deutschen Gesellschafterwechsel in den Händen derselben deutschen Personengesellschaft…
Gewähren die USA in den Fällen eines Vermögensüberganges im Erbweg für Ansässige einen unbegrenzten Ehegattenfreibetrag falls der überlebende Ehegatten US-Staatsbürger ist, dann vermag das Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbot des Art. 10 DBA (Erb)-USA diese Begünstigung nicht auf die in den USA nicht ansässigen österreichischen Staatsbürger auszuweiten…
…Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb- oder Schenkungsweg von der amerikanischen Besteuerung freizustellen ist, wenn es sich bei den Vermögenswerten nicht um US-Immobilienvermögen und US-Betriebstättenvermögen im Sinne der Artikel 5 und…
…társaság (kft; vergleichbar einer GmbH) eingebracht, so löst dieser Vermögensübergang nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Realisierung der in der Liegenschaft enthaltenen stillen Reserven aus. Da Österreich die ungarische Personengesellschaft als steuerlich transparent wertet, führt die Aufdeckung des Wertzuwachses zu Einkünften der beiden österreichischen Kommanditisten, die…
…und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Rechtslage wurde in Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens ausdrücklich verankert…
…269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in…
…1758). Wechselt eine ausländische Tochtergesellschaft lediglich ihrer körperschaftliche Rechtsform (zB formwechselnde Umwandlung einer ungarischen Kapitalgesellschaft in EAS 1329 oder Umwandlung einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine "Holding-1929" in EAS 1837) dann wird darin kein Wechsel des Abgabepflichtigen und mithin kein steuerlich zu erfassender Vermögensübergang gesehen…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister…
…entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb)-USA oder gemäß Artikel 7 DBA(Erb)-USA verpflichtet, den Vermögensübergang von der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung freizustellen. Die erstgenannten Bestimmungen kommen zur Anwendung, wenn sich der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4…
…allfälligen österreichischen Einkommensbesteuerung (die allerdings bei beschränkter Steuerpflicht im inländischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist). Geht im Fall des Todes des Partners auch eine inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in Österreich. 1…
…ehemaligen Gesellschafters bei der seinerzeitigen Führung des Betriebes (des Mitunternehmeranteils) und nach Art einer "Pension" ausbezahlt, dann wird nach österreichischem Recht in der Übertragung des Mitunternehmeranteils ein unentgeltlicher Vermögensübergang erblickt und es sind die Renten beim Empfänger als nachträgliche Betriebseinnahmen i.S.d § 32 Z…
… 8 Abs. 3 ErbStG auf 2,5% ermäßigte Steuersatz kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird…
…tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten erforderlich, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden kann. Allerdings lässt sich folgende vereinfachende Aussage treffen: Wenn in einem derartigen Fall auf der Grundlage des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf US-Seite ein Besteuerungsrecht hinsichtlich des Vermögensüberganges in Anspruch genommen wird…
…jener Wertzuwächse, die durch das DBA-USA der Besteuerung in Österreich verloren gehen; die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen (siehe EAS 2741). Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006
…Die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen. In Bezug auf die vorbeschriebenen Gegebenheiten zeitigen die in das Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz neu aufgenommenen Regelungen über die Wegzugsbesteuerung keine Auswirkung…
…Vater inländisches Liegenschaftsvermögen sowie Bargeldbeträge auf österreichischen und niederländischen Bankkonten erbt oder wenn ihm solches Vermögen noch zu Lebzeiten seines Vaters im Schenkungsweg übertragen wird. Ob und inwieweit in einem solchen Fall die Niederlande solche Vermögensübergänge einer Besteuerung unterziehen und ob die Niederlande bereit sind…
…die angestrebte extensive Abkommensinterpretation jedenfalls nicht unilateral vorgenommen werden. Die in der Literatur vereinzelt zu findende Auffassung, dass eine auf der Grundlage von § 31 EStG 1988 erhobene Einkommensteuer als "Abgabe vom Vermögensübergang" im Sinn des Art. 2 Abs. 2 DBA-Schweiz (Erb) anzusehen sein könnte…
…deutschen Personengesellschaft mit Inlandsbetriebstätten auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen im Erb- oder Schenkungsweg über, dann wird darin auf österreichischer Seite kein Vermögensübergang des inländischen Betriebstättenvermögens der deutschen Personengesellschaft zu sehen sein; denn dieses verbleibt auch nach dem deutschen Gesellschafterwechsel in den Händen derselben deutschen Personengesellschaft…
…dem die genannte GmbH-Beteiligung zuzuordnen ist) ausgegangen wird und wenn folglich auf deutscher Seite nicht Artikel 5, sondern Artikel 4 des DBA angewendet und der Vermögensübergang (tatsächlich) besteuert wird, dann kann dieser Qualifikationskonflikt nach Auffassung des BM für Finanzen in gleicher Weise gelöst werden…