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104 902 Treffer393 msnur geltende Fassungen
EAS 3435Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art. 2 DBA(Erb)-CH bei Vermögensübergang von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.899.19402.02.2022

…ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem Rechtsbestand an. Kommt es von Todes wegen zu einem Vermögensübergang von einem Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 3 DBA(Erb)-CH) an eine österreichische Stiftung, stellt sich die Frage, ob die…

EAS 2272Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 409/1-IV/4/0323.04.2003

…deutschen Personengesellschaft mit Inlandsbetriebstätten auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen im Erb- oder Schenkungsweg über, dann wird darin auf österreichischer Seite kein Vermögensübergang des inländischen Betriebstättenvermögens der deutschen Personengesellschaft zu sehen sein; denn dieses verbleibt auch nach dem deutschen Gesellschafterwechsel in den Händen derselben deutschen Personengesellschaft…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1.1.6.4.2. Inländisches Betriebsvermögen Rz 64: Inländische Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten der ausländischen übertragenden Körperschaft gehen durch die Auslandsverschmelzung auf die ausländische übernehmende Körperschaft über. Durch den verschmelzungsbedingten Vermögensübergang wird die österreichische beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der Betriebsstättengewinne (§ 21 Abs. 1 KStG 1988 in…

BFG RV/7101892/2015Einkünfte aus einer transparenten Familienstiftung in Liechtenstein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2016Teil 1/6

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder Beisitzer1, Beisitzer2 und Beisitzer3 im Beisein der Schriftführerin NameSchriftführerin in der Beschwerdesache derBf., vertreten durch ****, über die Beschwerde vom 15. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…

BFG RV/7101892/2015Einkünfte aus einer transparenten Familienstiftung in Liechtenstein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2016Teil 2/6

ber beisteht ausgehend von meiner organschaftlichen Funktion eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich bin von der Stiftung aber hinsichtlich der folgenden Aussagen von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden worden “. Die Interpretation dieser rechtlich erforderlichen Aussage des Name Stiftungsrat hinsichtlich seiner auf gesetzlichen Verpfl ichtungen beruhenden Verschwiegenheitsverpflichtung durch die belangte Beh…

BFG RV/7101892/2015Einkünfte aus einer transparenten Familienstiftung in Liechtenstein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2016Teil 3/6

glichkeiten und Zustimmungsbefugnissen der Bf. in der m ü ndlichen Berufungsverhandlung am 12.12.2011] Siehe hierzu die Aufstellung betreffend die Statuten 1982146. Betreffend die Statuten 2002147 und die Beistatuten sind die Befugnisse lediglich in geringem Ausma ß vorhanden, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt. Eine…

BFG RV/7101892/2015Einkünfte aus einer transparenten Familienstiftung in Liechtenstein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2016Teil 4/6

FL abzuwenden und die Primärabschirmwirkung von der inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung…

BFG RV/7101892/2015Einkünfte aus einer transparenten Familienstiftung in Liechtenstein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2016Teil 5/6

Trotz Aufzeigen der "Weisungs"-Problematik schon 2012 (müV UFS) und wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat…

BFG RV/7101892/2015Einkünfte aus einer transparenten Familienstiftung in Liechtenstein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2016Teil 6/6

Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…

UmgrStR 2002 Rz 640–6603. Einbringungen (Art. III UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Grundlage, die jedoch nicht maßgeblich für die Anwendbarkeit von Art. III UmgrStG ist. 3.1.1.2. Rechtsfolgen Rz 642: Zivilrechtlich erfolgt der Vermögensübergang im Rahmen der Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Titel (Vertrag) und Modus (Übergabe) müssen dazu erfüllt sein. Bestehende zivilrechtliche Vertragsverhältnisse, die…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens 5.1.10.1. Allgemeines Rz 1545: Die Vornahme einer nach Art. V UmgrStG begünstigten Realteilung setzt voraus, dass das zu übertragende Vermögen im Sinne des §§ 27 Abs. 2 (bzw. Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am…

UmgrStR 2002 Rz 485–4932.3. Rechtsnachfolger (§ 9 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Umwandlung der sachenrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Kapitalgesellschaft auf den Nachfolgerechtsträger erst am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch (§ 2 Abs. 2 Z 1 UmwG). Steuerrechtlich ist das Einkommen des Rechtsnachfolgers der übertragenden Kapitalgesellschaft so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Beginn des…

UFSW RV/2138-W/07Betriebserfordernis zum Zeitpunkt der Fassung des Umwandlungsbeschlusses oder zum Umwandlungsstichtag als Voraussetzung für die Anwendung des Art II UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2007

…die zur Wiederaufnahme berechtigt. Gemäß § 8 Abs. 3 UmgrStG ist das Einkommen der untergehenden Kapitalgesellschaft so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Umgründungsstichtages - somit mit Ablauf des 1.1.2002 - erfolgt wäre. Der Umwandlungsstichtag ist gem. § 8 Abs.5 UmgrStG jener Tag…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

4.1.8. Zusammenschlussstichtag Rz 1331: Nach § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG ist der Zusammenschlussstichtag jener Tag, mit dessen Ablauf das Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen soll. Es ist daher für den oder die Übertragenden und…

UFSW RV/3810-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Schenkungssteuer, Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer). Ist § 20 ErbStG konstitutiv, wenn eine Wertediskrepanz vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 24. Jänner 2008 durch die Vorsitzende Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer (§ 270 Abs. 1 Z. 4 BAO), Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Marion Ibetsberger über die Berufung der W , Z1.5, Z2…

UFSG RV/0618-G/02Keine Rückwirkung bei Beschäftigungsvergütungen (Art. III UmgrStG); DB- und DZ-Pflicht der Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschaftern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007

…699/1991, in der maßgeblichen Fassung, sind zwar die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre. Allerdings sind gemäß § 18 Abs. 3 des Umgründungssteuergesetzes Rechtsbeziehungen des Einbringenden zur übernehmenden Körperschaft im Zusammenhang…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…

BFG RV/5100233/20131. Kein Vorliegen qualifizierten Vermögens im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG bei Abspaltung von vermieteten Liegenschaften mangels Teilbetriebseigenschaft 2. Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven bei nicht qualifiziertem Vermögen mangels Geltung der Rückwirkungsfiktion laut § 6 Z 14 lit. b EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2017Teil 1/3

…steuerliches Ergebnis mehr gegeben habe. Die Abspaltungen seien unabhängig von den BP-Feststellungen im Jahr 2012 zum Stichtag 31.01.2008 erfolgt. Zu diesem Stichtag seien auch die rückwirkenden Vermögensübergaben und -übernahmen erfolgt. Deshalb gebe es keine Vermietungseinkünfte der beschwerdegegenständlichen Liegenschaften. Die von der Bf…

UFSL RV/1454-L/02Übertragung vom Gesellschaftsvermögen einer OEG auf eine KG infolge Anwachsung nach § 142 HGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…KG als Gesamtrechtsnachfolgerin das Unternehmen zweifelsfrei in wirtschaftlicher Hinsicht unverändert fortführte und deren Identität erhalten blieb. Mangels eines Leistungsaustausches ist der Vermögensübergang kein umsatzsteuerbarer Vorgang. Abschließend stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die berufungswerbende OEG ihre Unternehmereigenschaft und damit ihre Position als Umsatzsteuersubjekt verloren…

UFSL RV/0278-L/02Ist Vermögen seinerzeit teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so kommt die Abgabenfreiheit nur für den seinerzeit unentgeltlich übergegangenen Teil (Überschuss) in Betracht. Ermittlung der Werterhöhung, wenn das übergebene Unternehmen in der Rechtsform einer KG geführt wurde, das rückgefallene Unternehmen aber in der Rechtsform einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2004

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ZH, geb. X, P, vertreten durch Karl Fusseis, Wirtschaftstreuhänder, 4910 Ried, Bahnhofstraße 63, vom 3. Dezember 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 30. Oktober 1997 betreffend Erbschaftssteuer 1993 entschieden…