…im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001 italienische positive Einkünfte von 30.000 erzielt und…
…dieser Verlust in einer deutschen Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes) oder einer italienischen Betriebstätte (DBA mit Anrechnungsmethode und Vornahme des Verlustausgleiches) angefallen ist. Dreht sich dieses Verhältnis im Jahr 2 in der Weise um, dass im Inland ein Verlust von 5…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…im zweiten Fall ein Verlust von - 4,85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten niederländischen Einkünfte eine Saldierung stattzufinden. Bei Ermittlung der 1994 bei Kennzahl 396 anzusetzenden anrechenbaren niederländischen Quellensteuer ist ebenfalls die in beiden Fällen von den tatsächlichen Ausschüttungen einbehaltene…
…in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß Art. 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist…
…Ist ein in Österreich ansässiger Künstler sowohl als Dienstnehmer in Österreich als auch freiberuflich in Österreich und Italien tätig und verursacht die freiberufliche Tätigkeit in Österreich einen Verlust von S 52.000,00 wohingegen sie in Italien einen Gewinn von S 40.000,00 erbringt…
…mit dem das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungssystem vorsieht (Art. 23A OECD-MA) und erleidet die eine Baubetriebstätte einen Verlust von - 100 wohingegen die andere einen Gewinn von + 120 erzielt, dann ist zunächst - wie in allen anderen internationalen Steuerfällen mit DBA-Anwendung - zunächst…
…ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann…
…1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15…
…Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen, dass durch den auf deutscher Seite nach § 10d dEStG erfolgenden Verlustrücktrag eine Situation entstehen kann, die nach einer "Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" auf der Grundlage von…
…einen Gewinn von 7.900.000, der in Italien zur imposta regionale sulle attivitá produttive (IRAP; eine als "Steuer vom Einkommen" anerkannte italienische Regionalsteuer) in Höhe von 1.800.000 herangezogen wird, und erleidet die Kapitalgesellschaft gleichzeitig in der Betriebstätte B einen Verlust von 15…
…und im Jahr 2 positiv mit + 60 angenommen, dann kann die österreichische Muttergesellschaft im Jahr 1 den Verlust in Höhe von 120 gewinnmindernd geltend machen und erleidet hinsichtlich der in Deutschland umqualifizierten Zinsen keine Doppelbesteuerung. Im Jahr 2 beträgt der nach deutschem Recht ermittelte Gewinn…
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…
…nicht angerechneter Rest an belgischer Quellensteuer von 1.010.000 EUR (1.350.000 - 340.000). Die Anrechnung konnte in Österreich deshalb nur mit 340.000 EUR erfolgen, weil die Zinseneinkünfte nur im Ausmaß von 1 Mio. EUR die Verluste überstiegen haben und daher angesichts…
…Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von der gleichlaufenden Erwägung beeinflusst, dass es dem auf Internationalisierung ausgerichteten Wirtschaftsstandort Österreich abträglich wäre, wenn einem in Österreich angesiedelten Unternehmen die Möglichkeit abgeschnitten würde, bei internationalem Engagement seine aus dem risikobeladenen Auslandsgeschäft resultierenden Verluste steuerlich geltend zu machen…
…Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige Mitunternehmerin der österreichischen Personengesellschaft in den Vorjahren in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erlitten und kann nachgewiesen werden, dass eine Verlustverwertung im…
Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…
§ 6 Z 6 EStG 1988 sieht keine "Wegzugsbesteuerung" im engen Wortsinn vor; denn es wird die Wirkung dieser Bestimmung nicht vom Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher…
…4 Z 2 EStG 1988 pauschal in Höhe von 14% des Veräußerungserlöses anzusetzen ist, bewirkt nicht den Verlust der "Abgeltungswirkung". Denn auch der mit 14% pauschalierte Veräußerungsgewinn unterliegt nach § 30a Abs. 1 EStG 1988 dem besonderen Steuersatz von 25% und erlangt dadurch die in dieser…
…Österreich anzurechnen. Erleidet dieser österreichische Einzelunternehmer in seiner US-Niederlassung im Jahr 1992 einen Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht), so findet 1992 ein Verlustausgleich mit seinen übrigen in Österreich steuerlich zu erfassenden Einkünften statt. Solcherart nicht im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des §…