…sodass eine vorzuschreibende Steuer von 37.500 verbliebe. Hätten die belgischen Zinsen nicht das Entstehen des Verlustvortrages unterdrückt, dann hätte bei der Veranlagung 2005 sonach ein Verlust in Höhe von 2.250.000 (75% von 3.000.000 unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze) vorgetragen werden können…
…Beteiligung zu diesem Zeitpunkt 1.800) und wird er dort als "resident but not domiciled" eingestuft, dann liegt kein Fall einer Wegzugsbesteuerung im Jahr 1 vor und es bedarf daher keines Antrages auf Besteuerungsaufschub. Wird die Beteiligung im Jahr 6 schließlich um 3.000 verkauft…
…Hersteller unter Berufung auf den Fremdverhaltensgrundsatz regelmäßig darauf besteht, dass Verluste, die beim Absatz der Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2. Doch selbst wenn die erste Frage im Sinn…
…Jahre ab Wegzug nicht zu einem Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts. Veräußert der Abgabepflichtige innerhalb der Fünfjahresfrist die Kapitalanteile oder Wertpapiere, so wären nach innerstaatlichem Recht die gesamten aufgedeckten stillen Reserven zu erfassen; das DBA Kanada (Art. 13 Abs. 6) steht einer Erfassung der in diesem…
…Übrigen antragsabhängig. Es kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein Besteuerungsregime, das sich anerkanntermaßen insgesamt als Begünstigung des Steuerpflichtigen darstellt, nicht auch auftretende Verlustsituationen mitberücksichtigt. Im Übrigen kann durch bloße Nichtoption für die Tonnagenbesteuerung die Verlustverwertung in Deutschland aufrechterhalten werden. Eine Option…
…Allerdings kann die Nichtbeibringung eines Besteuerungsnachweises auch auf andere Gründe zurückzuführen sein, die erkennen lassen könnten, dass auf österreichischer Seite zu Unrecht ein Verlust des Besteuerungsrechtes angenommen worden ist (zB weil die in der Anfrage genannte "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil…
…dass sich aus dem Abkommensverhältnis zu Italien eine Beschränkung der Steuerpflicht auf die Inlandseinkünfte ergibt, ist unerheblich, da dieser Umstand im Verhältnis zu Malta nach dem Abkommenswortlaut nur bei natürlichen Personen den Verlust der Ansässigkeit zur Folge hat. Was die Folgegewinnausschüttung von Österreich nach Italien…
…Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes .........führen". Wenn und solange keine dieser Bedingungen zutrifft, darf Österreich sonach keine Besteuerung des mit 50 angenommenen Wertzuwachses vornehmen. Damit stellt sich die Frage, ob im Fall des Todes des Steuerpflichtigen in der Schweiz "eine Maßnahme des Steuerpflichtigen…
…Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR…
…ist nicht entscheidend. Europarecht kann jedenfalls nicht so weit gedehnt werden, dass es dazu nötigt, Verluste, die - wirtschaftlich gesehen - ein Fremder im Ausland erlitten hat, bei einem österreichischen Abgabepflichtigen abzugsfähig zu machen. 30. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…die österreichische Gesellschaft im Hinblick auf das Auslandsverlusterkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.09.2001, 2000/15/0116) eine bereits verlustbehaftete ausländische Kapitalgesellschaft erwirbt, um sich die Auslandsverluste in der Folge steuermindernd nutzbar zu machen. Solange es daher um Verluste einer 100-prozentigen deutschen Tochtergesellschaft geht…
…100-prozentige deutsche Tochter-GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt werden - ob dies handelsrechtlich derzeit möglich ist, ist nicht vom BM für Finanzen zu entscheiden - und können nach österreichischem Recht die von der Tochter-GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG…
…Doppelverlustverwertung entsteht. Wurden nun die Verluste in Österreich seitens der D-GmbH noch vor der Umgründung im Wege einer Abwertung ihrer Beteiligung an der verlustproduzierenden A-GmbH in Deutschland steuermindernd geltend gemacht, dann wäre eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in den österreichischen KG-Betriebstätten der…
…dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen…
…Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet…
…andererseits aber zu einem steuerwirksamen Verlust der die Aufwertung auslösenden immateriellen Werte, hält - wie oben ausgeführt - einer Abstützung auf § 7 Abs. 2 UmgrStG nicht Stand. Daher ist nach österreichischem Recht im Jahr des Wegbrechens des ausländischen Marktes kein ausländischer Betriebstättenverlust durch Wegfall eines Firmenwertes angefallen…
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
…dieser Verlust mangels ausreichender Welteinkünfte dieser Gesellschaft in Deutschland weder 1996 noch in den Folgejahren verwertbar ist, dann greift die subsidiäre Verlustvortragsmöglichkeit des § 102 EStG auf österreichischer Seite ein und gestattet einen Verlustabzug. Das österreichische Finanzamt ist aber im Recht, wenn es sich gegen eine…
…die Österreich-Verluste in Deutschland bereits im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes voll ausgewirkt (und kam es aus diesem Grund sonach nicht zu der erwähnten Antragstellung in Deutschland), dann kommt eine (zweitmalige) Berücksichtigung in Österreich nicht in Frage, weil die zitierte Bestimmung des Schlussprotokolls eine Berücksichtigung…
…ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 24 des neuen Abkommens). Es wird zurzeit eine Verordnung vorbereitet, die…