…keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von dieser liechtensteinischen Gesellschaft an einer österreichischen Gesellschaft gehaltene Beteiligung bleibt demnach hinsichtlich des sich darin bildenden Wertzuwachses in Österreich steuerhängig…
Angesichts des Umstandes, daß im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 24 des neuen Abkommens). Es wird zurzeit eine…
…reduziert, sodass es nach dem letzten Satz des Art. 4 Abs. 1 OECD-MA nicht mehr zum Verlust der Ansässigkeitsqualifikation nach dem DBA mit der Schweiz kommt. Fließen daher Dividenden und Zinsen aus der Schweiz über ein österreichisches Kreditinstitut einem in Großbritannien hauptansässigen Steuerpflichtigen zu…
…Verlustanteile, die zB nach österreichischem Recht als Ergebnis einer "Liebhaberei" einzustufen sind, können daher keine steuerliche Wirkung in Österreich entfalten. Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung sind nach Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US-Einkünfte hat im Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen…
…aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind, sondern auch, dass sie einwandfrei nach österreichischem Recht ermittelt werden können und dass auch sonst die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts erfüllt sind (EAS 289). Wollen Steuerpflichtige unter Berufung auf Abschn. 105 Abs…
…des Abkommens). Dieses Abkommen, das allerdings erst nach Ratifikation in den beiden Staaten in Wirksamkeit treten wird, sieht vor, dass bis einschließlich 1997 entstandene Österreich-Verluste in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen sind. Nur soweit eine Verwertung in Deutschland nicht vorgenommen werden kann, weil bereits Rechtskraft…
…2 des Abkommens ist aber auch Österreich zur steuerlichen Erfassung dieser Gewinnanteile berechtigt, muss allerdings die liechtensteinischen Steuern entsprechend anrechnen. Verluste, die in den liechtensteinischen KG-Betriebstätten anfallen (und auch nach österreichischem Steuerrecht verwertbare Verluste darstellen) sind nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs…
…RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein; 2. der Verlust muss sich nach österreichischem Recht einwandfrei ermitteln lassen und 3. die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts müssen erfüllt sein. 08. Mai 2000…
…Kapitalgesellschaft besteuert wird, dann sind sowohl Gewinne wie Verluste, die in den Betriebstätten der australischen Personengesellschaft anfallen, gemäß Art. 7 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 3 lit. a des DBA-Australien aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage der beiden Kapitalgesellschaften auszuscheiden. Es ist richtig, dass Art…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…aber zählt zu den schädlichen Passiveinkünften. Ob ein solcher oder ähnlicher Problemfall vorliegt, ist allerdings keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage, die nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden kann. 29. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vorschriften des österreichischen Rechts ergibt. Weiters ist abzuklären, in welcher Weise die Verpflichtungen zur Nachversteuerung im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom 25.09.2001, 99/14/0217, sichergestellt werden, sobald sich in Deutschland eine Verlustverwertungsmöglichkeit eröffnet. Was die Frage der Berücksichtigung der deutschen Verluste aus…
…Verlustverwertung kann sonach im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" in Österreich erfolgen. Der Umstand, dass eine ungarische KG in Ungarn der Körperschaftsbesteuerung unterliegt und zum Verlustvortrag berechtigt ist, hat keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Behandlung der positiven bzw. negativen Beteiligungsergebnisse im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung. 9…
…nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind, sondern auch, dass sie einwandfrei nach österreichischem Recht ermittelt werden können und dass auch sonst die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts erfüllt sind (EAS 289 und EAS 387). Unter den vorstehenden Gegebenheiten, wäre das…
…einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen Einkommensteuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende…
…für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind, sondern auch, dass sie einwandfrei nach österreichischem Recht ermittelt werden können und dass auch sonst die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts erfüllt…
…nach Maßgabe des österreichischen Rechts der österreichischen Besteuerung, da im DBA-USA das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Handelt es sich bei der US-Personengesellschaft um eine bloß vermögensverwaltend tätige Gesellschaft, die eine Immobilie vermietet, dann steht diese Immobilie im Privatvermögen des Gesellschafters…
…im Fall des Halliburton-Urteiles). Im Betriebstättenverlustfall geht es demgegenüber um die Berücksichtigung von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen, sehr wohl auch in der Steuerrechtsordnung der Ansässigkeitsstaaten vorgesehen ist. Ungeachtet des Umstandes…
…im Fall des Halliburton-Urteiles). Im Betriebstättenverlustfall geht es demgegenüber um die Berücksichtigung von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen, sehr wohl auch in der Steuerrechtsordnung der Ansässigkeitsstaaten vorgesehen ist. Ungeachtet des Umstandes…