…im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust des…
…die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept…
…sieht vor, dass bis einschließlich 1997 entstandene Österreich-Verluste in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen sind. Nur soweit eine Verwertung in Deutschland nicht vorgenommen werden kann, weil bereits Rechtskraft eingetreten und eine Verfahrenswiederaufnahme wegen Ablaufes der Festsetzungsfrist nicht mehr möglich ist, wird nach Maßgabe des österreichischen…
…Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr 1996 aus ihrer österreichischen KG-Beteiligung einen Verlust erlitten, und steht einwandfrei fest, dass dieser Verlust mangels ausreichender Welteinkünfte dieser Gesellschaft in Deutschland weder…
…keine ausreichende Abgeltung erhält." Dies gilt insbesondere, wenn die Verluste "über einen längeren Zeitraum hinweg" angefallen sind (Z 1.54 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Es ist wohl richtig, dass der "längere Zeitraum" in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen nicht näher definiert ist. Zieht man die deutsche Rechtsprechung heran (BFH…
… Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im selben…
…in deren Österreich-Betriebstätte sich der Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass einen Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
…dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Erleidet daher ein deutsches Unternehmen in der österreichischen Bau-Betriebstätte…
…GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn - was nach dem zu Grunde gelegten Sachverhaltsbild nicht der Fall…
…Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf Werbungskostenabzug für Sprachkurse im EU-Ausland). Aus diesen Erwägungen ist daher in EAS 1992, EAS 2284 und EAS 2303 - soferne kein Fall eines "Verlust-Shoppings" und kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vorliegt - die Berücksichtigung deutscher Vorumgründungsverluste als grundsätzlich zulässig angesehen…
…in Österreich steuerlich zu erfassenden Einkünften statt. Solcherart nicht im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung dieses Verlustvortrages nur auf positive Einkünfte der US-Betriebstätte statt. Auch nach Aufgabe des US-Betriebes ist…
…zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Deutschland wird daher nicht daran gehindert, einen im Jahr 1994 berücksichtigten Österreich-Verlust, der auch in Österreich nach österreichischem inländischen Recht zu verwerten war, einer Nachversteuerung zuzuführen. 11. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gegebenenfalls in welchem Ausmaß die Besteuerungsgrundlage zu vermindern ist, um das abkommensgemäß angestrebte Ziel einer Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erreichen. Im Rahmen der im innerstaatlichen Recht verankerten unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische als auch ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist -…
…dann haben sich damit die deutschen Verluste in Höhe von 70.000 S sowohl in Deutschland als auch in Österreich bemessungsgrundlagenmindernd ausgewirkt. 70.000 S sind damit doppelt verwertet worden, sodass auf der Grundlage der genannten VwGH-Judikatur der deutsche Betriebstättengewinn im Jahr 2001 gemäß…
…einschließlich 1997 bei den in Deutschland ansässigen Unternehmern die Entlastung hinsichtlich der in österreichischen Betriebstätten erlittenen Verluste zu übernehmen (Schlussprotokoll zu Art. 24 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000). 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von…
…verwertbaren Auslandsverlustes "in Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste" kann im Übrigen nicht bedeuten, dass eine Nichtermittlung eines Verlustes im Ausland (hier: weil das Dienstverhältnis endgültig beendet wurde, keine weiteren Einkünfte mehr erzielt werden und kein Rücktrag in die Jahre der Aktivzeit zulässig ist)…
…ist nicht entscheidend. Europarecht kann jedenfalls nicht so weit gedehnt werden, dass es dazu nötigt, Verluste, die - wirtschaftlich gesehen - ein Fremder im Ausland erlitten hat, bei einem österreichischen Abgabepflichtigen abzugsfähig zu machen. 30. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EStG nicht, den im Jahr 3 in Deutschland nachversteuerten Verlust aus dem Jahr 1 in Österreich im Jahr 3 im Verlustvortragsweg zu berücksichtigen; und zwar auch dann nicht, wenn die deutschen Steuerbehörden über die Nichtverwertung der Verluste in Deutschland eine schriftliche Bestätigung erteilen. Eine solche…