…aus diesem Grund die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Für den Unabhängigen Finanzsenat ergaben sich im verfahrensgegenständlichen Fall allerdings noch weitere Streitpunkte, die gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 615/98 den Verlust des Anspruchs auf Ausfuhrerstattung bewirken könnten…
…Kontroll- und Aufzeichnungspflichten des Transportunternehmers. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Transportplan liefert grundsätzlich einen widerlegbaren Nachweis über die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen während des Transports. Zweifelsfrei führt die Nichtverwendung des Vordrucks lt Anhang VIII der RL 91/628/EWG genauso zum Verlust der Ausfuhrerstattung, wie die Nichtvorlage…
…gänzlichen Verlust der Ausfuhrerstattung geahndet werden soll, ist es nach Ansicht des UFS in den drei verfahrensgegenständlichen Fällen unverhältnismäßig, den unstrittig vorliegenden, jedoch als geringfügig zu beurteilenden Verstoß gegen die Richtlinie 91/628/EWG mit dem gänzlichen Verlust der Ausfuhrerstattung zu ahnden. Da der Verstoß…
…automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich (siehe dazu auch die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes, Az. VII R 76/04). Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 lit. f der RL 91…
…automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich (siehe dazu auch die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes, Az. VII R 76/04). Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…Verlust der Ausfuhrerstattung geahndet werden soll, ist es nach Ansicht des UFS im verfahrensgegenständlichen Fall unverhältnismäßig, den unstrittig vorliegenden, jedoch nicht vorwerfbaren und überdies in einer Gesamtbetrachtung des Transportes als geringfügig zu beurteilenden Verstoß gegen die Richtlinie 91/628/EWG mit dem gänzlichen Verlust der…
…Verlust der Ausfuhrerstattung geahndet werden soll, ist es nach Ansicht des UFS im verfahrensgegenständlichen Fall unverhältnismäßig, den unstrittig vorliegenden, jedoch nicht vorwerfbaren und überdies in einer Gesamtbetrachtung des Transportes als geringfügig zu beurteilenden Verstoß gegen die Richtlinie 91/628/EWG mit dem gänzlichen Verlust der…
…Verlust der Ausfuhrerstattung geahndet werden soll, ist es nach Ansicht des UFS im verfahrensgegenständlichen Fall unverhältnismäßig, den unstrittig vorliegenden, jedoch nicht vorwerfbaren und überdies in einer Gesamtbetrachtung des Transportes als geringfügig zu beurteilenden Verstoß gegen die Richtlinie 91/628/EWG mit dem gänzlichen Verlust der…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…
…somit den Verlust der nicht beantragten Ausfuhrerstattung zur Folge. Die in der Berufung zitierte und vom Ausfuhrerstattungswerber berichtigte Herstellererklärung Nr. 97 habe erst eine Gültigkeit ab dem 1. Juli 2002 und könne für Fälle welche vor diesem Datum erfolgt seien, keine Berücksichtigung finden. Der Unabhängige…