…diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen (vgl. auch EStR 2000 Rz 8059). Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt werden, dass es eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen zur Folge hätte. Ein Verlustvortrag ist deshalb nur unter…
…Übrigen nach wie vor auch dem OECD-Kommentar zu Grunde: Im letzten Satz von Z 11 zu Artikel 7 OECD-MA (Altfassung vor 2010) wird ausdrücklich auf einen Anwendungsfall von Artikel 7 OECD-MA Bezug genommen, in dem das Gesamtunternehmen Verluste erleidet. Die DBA-Verpflichtung…
…Luftfahrtunternehmen). Werden in der Folge Verluste der Jahre 1991 bis 1993 in der inländischen KG wegen negativen deutschen Einkommens des deutschen Kommanditisten gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Österreich zum Verlustvortrag zugelassen und verwertet Deutschland diesen Verlust im deutschen Gewinnjahr 1994 ebenfalls…
…auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird …
…nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO rechtfertigen. Bundesministerium für Finanzen…
…in deren Österreich-Betriebstätte sich der Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass einen Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19…
Hat ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr…
…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
Erleidet eine deutsche Aktiengesellschaft, die eine verlustbringende Betriebstätte in Österreich unterhält, im Jahr 1991 auch in Deutschland einen Verlust, stehen sonach im Jahr 1991 keine ausreichend hohen Auslandseinkünfte für die Aufnahme der österreichischen Verluste zur Verfügung, bleibt die einschränkende Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z…
…Regelung ist, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Heimatstaat zulässt. Ob der Heimatstaat des ausländischen Unternehmens seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich;…
…österreichische Recht maßgebend sein kann. Aus diesem Erkenntnis kann aber nicht abgeleitet werden, dass der VwGH eine ausländische Verlustverwertungsmöglichkeit bei der Ergreifung von Billigkeitsmaßnahmen in Folgejahren negieren möchte, dass sonach der VwGH Billigkeitsmaßnahmen zur Herbeiführung einer Doppelverwertung wünschen könnte. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister…
…Regelung ist, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Heimatstaat zulässt. Ob der Heimatstaat des ausländischen Unternehmens seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich;…
Erleidet eine österreichische Personengesellschaft 1994 einen Verlust, der mit S 1 Mill auch einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter betrifft, so ist dieser Verlustanteil mit Gewinnanteilen der Folgejahre im Verlustvortragsweg verrechenbar, wenn der deutsche Gesellschafter infolge einer inländischen Zweitwohnung in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten…
…Verluste innerhalb dieses Organkreises in den USA saldiert werden und solcherart die US-Bundeseinkommensteuer vermindern. Denn in diesem Fall werden nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen "nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Einkünfte" im Sinn des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG. erzielt, die einem Verlustvortrag…
Hat ein österreichischer Industrieller sowohl in seinem inländischen Gewerbebetrieb als auch in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß…
…dass die Verluste mit Gewinnen der inländischen Bankbetriebstätte - unter Beachtung der Vortragsbeschränkungen des Strukturanpassungsgesetzes - verrechnet werden können. Gemäß BMF-Erlass vom 8.11.1990, AÖFV. Nr. 291/1990, ist aber eine Erklärung erforderlich, dass diese Verluste nicht bei der Besteuerung in den Niederlanden verwertet werden…
…dies wegen der Endgültigkeit der österreichischen Verlustvortragssperre nicht zu. Eine Doppelverwertung könnte nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen eintreten, dann nämlich, wenn die Auslandseinkünfte nach österreichischem Recht niedriger als nach deutschem Recht sind : denn diesfalls könnte es sein, dass der Verlust aus österreichischer Sicht nicht voll in…
…mit dem das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungssystem vorsieht (Art. 23A OECD-MA) und erleidet die eine Baubetriebstätte einen Verlust von - 100 wohingegen die andere einen Gewinn von + 120 erzielt, dann ist zunächst - wie in allen anderen internationalen Steuerfällen mit DBA-Anwendung - zunächst…
Verluste, die eine schweizerische AG aus ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden…
…in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger, der in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erleidet, ist nach Maßgabe der im Erlaß vom 8. November 1990, AÖFV. Nr. 291/1990, getroffenen Regelungen zum Verlustvortrag in Österreich berechtigt. Auf die Erklärung, daß hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt, kann allerdings nicht verzichtet…