Findok · EAS-Auskünfte
EAS 683
Verlustvortragsbeschränkung für eine zu einem amerikanischen Organkreis zählende US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftE 1155/4/2-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Entfaltet eine in Österreich nur beschränkt
steuerpflichtige US-Kapitalgesellschaft ihre gesamte
Geschäftstätigkeit ausschließlich in einer österreichischen
Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so wird
mangels ausländischen Einkommens die Verlustvortragsmöglichkeit
gemäß
§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG. im Allgemeinen gewahrt sein
(EAS 623).
Eine andere Beurteilung wird aber dann erforderlich sein,
wenn diese US-Kapitalgesellschaft einem amerikanischen Organkreis angehört
und die österreichischen Verluste innerhalb dieses Organkreises in den USA
saldiert werden und solcherart die US-Bundeseinkommensteuer vermindern. Denn in
diesem Fall werden nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
"nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Einkünfte" im Sinn
des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG. erzielt, die einem Verlustvortrag in
Österreich entgegenstehen; sie schließen den Verlustvortrag in
Österreich jedenfalls dann aus, wenn diese im US-Organkreis erzielten
US-Einkünfte nicht nur eine Verwertung der Österreich-Verluste
theoretisch ermöglichen, sondern diese Verwertung auch tatsächlich
vorgenommen wird. Denn würde in einem solchen Fall auch in Österreich
im Verlustvortragsweg eine Verlustverwertung vorgenommen läge eine dem Sinn
des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG zuwiderlaufende Verlustdoppelverwertung
vor.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
InlandsbetriebstätteVerlustvortragVerlustVerlustverwertungOrgangesellschaftOrganschaftOrganschaftsverhältnisVerlustdoppelverwertung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1155/4/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 16983
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF