…dass gegenüber den ausländischen Betriebstätten in dieser Höhe eine Verrechnungspreisverbindlichkeit entsteht. Der Umstand, dass sowohl im Verhältnis zu den USA wie auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst…
…an Gewinnen aus Veräußerungen von österreichischen Kapitalbeteiligungen noch durch fünf Jahre aufrecht erhalten wird. Denn wollte man die Wirkung des Abkommens anders verstehen und meinen, dass durch die Maßnahme des Wegzuges im Wegzugsjahr keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG ausgelöst werden könne, weil der Verlust des…
…für den Progressionssteuersatz auf Null herabsinkt (100 - 60 - 40 = 0) und folglich auch der deutsche Progressions-Steuersatz nur mehr 0% beträgt. Im Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland ist mit Deutschland festgelegt worden, dass in inländischen Betriebstätten erlittene Verluste auf die Gewinne der Folgejahre…
…im Verhältnis zu Italien nicht zu, sodass für Verluste bis etwa Mitte 2004 im Fall eines Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht keine Nachversteuerungssaktion in Österreich besteht. Unter den gegebenen Umständen ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von Verlusten nach…
…können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs…
…Der Umstand, dass sich aus dem Abkommensverhältnis zu Italien eine Beschränkung der Steuerpflicht auf die Inlandseinkünfte ergibt, ist unerheblich, da dieser Umstand im Verhältnis zu Malta nach dem Abkommenswortlaut nur bei natürlichen Personen den Verlust der Ansässigkeit zur Folge hat. Was die Folgegewinnausschüttung von Österreich…
…DBA-Schweiz zum Tragen kommt. Nach dieser Bestimmung dürfen Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nur in dem Staat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Im vorliegenden Fall wäre das die Schweiz, was zu einem Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts führt. Art. 13 Abs…
…der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles im Sinne des Abs. 1 führen" umschrieben wird, ist erfüllt, sobald im Fall eines Wegzuges aus Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen den Verlust des Besteuerungsrechtes an Veräußerungsgewinnen bewirkt. In gleicher Weise ist der umgekehrte Fall zu…
…in Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 57/1995, vorliegen. Besteht bloß eine 45-prozentige Inländerbeteiligung, sind aber die anderen beiden Merkmale besonders stark ausgeprägt (25%-Grenze; siehe Quantschnigg, Körperschaftsteuer, Tz 114 zu § 10), dann liegen dennoch die Voraussetzungen für den Verlust der Steuerbefreiung vor…
…an. Wenn nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner Besteuerung gewährt. Es…
…Soweit diese Verluste jedoch die Auslandseinkünfte überstiegen haben, sind sie im Verhältnis zu Deutschland nach den Vorschriften des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Österreich vortragsfähig; allerdings unter der weiteren im Auslegungsweg abzuleitenden Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt…
…damit auch die mit einer solchen Wirkung ausgestattete Mindestkörperschaftsteuer können und sollen die Verwertbarkeit anrechenbarer Auslandssteuern nicht schmälern. Die Auslandssteueranrechnung hat daher im Verhältnis zur Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer vorrangig zu erfolgen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie wenn mit dem betreffenden Staat kein Abkommen bestünde. Hat daher ein inländischer Abgabepflichtiger im Jahr 1 in einem DBA-Partnerstaat Verluste erlitten, die weder im…
…DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in …
…der Krankheit und des Urlaubs ab, ist es nach den getroffenen Regelungen unerheblich, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet. Auch Tage, an denen der Arbeitnehmer die Grenze deshalb nicht passiert, weil er im Rahmen eines Teleworking-Programms des Arbeitgebers die Möglichkeit hat, zu…
…die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten ... führen" auf einen unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes. Denn erst mit dem Eintritt der Bedingung geht das Besteuerungsrecht verloren. Verlegt daher ein österreichischer Steuerpflichtiger, der eine qualifizierte inländische Kapitalbeteiligung seinerzeit um 1…
…Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den…
…zulässig. Da die der französischen Besteuerung unterliegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 1990 den österreichischen Verlust überstiegen haben, war das Finanzamt durch die genannte Gesetzesbestimmung verpflichtet, die Verlustverwertung im Jahr 1992 zu versagen. Das zum damaligen Zeitpunkt noch geltende österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen vom 8…
…sich - zumindest bis zur Veräußerung der Immobilie - unstrittig um Anteile an einer Gesellschaft gehandelt hat, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in Österreich besteht. Eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts iSd § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 tritt durch den Verlust des Status als solche…
…zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zur Schweiz führen. Denn nach Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz berührt das Abkommen nicht das Recht Österreichs, bei "Anteilen an Gesellschaften" nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen "Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel" zu…