Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer deutschen Künstleragentur-GmbH Verträge über Inlandsgastspiele ausländischer Theater ab und verpflichtet daraufhin die deutsche GmbH diese Theater entsprechend zu diesen Gastspielen, dann dürfen auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die an die deutsche GmbH…
…Künstlerdurchgriff"). Eine belgische Künstleragentur kann daher ab 1. Juli 2005 die Rückzahlung des vom Künstleranteil einbehaltenen Steuerabzugsbetrages nicht mehr mit Erfolg auf das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen stützen. Die Anwendbarkeit des "Vereinfachungserlasses" (AÖF Nr. 111/1999) wird durch die DBA-Entlastungsverordnung hingegen nicht berührt. Dieser Erlass wird…
…als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sollen daher keine anderen Unterschiede gegenüber dem "Soll-System" des Betriebsvermögensvergleiches zeitigen als differierende zeitliche Zuordnungen von Gewinnbestandteilen. Kursgewinne und Kursverluste müssen…
…so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten unterbleibt. Allerdings hat die Schweiz einem derartigen Verfahren bisher die Zustimmung…
…Bedenken dagegen erhoben, die in Deutschland maßgebenden Werte als inländische Progressionseinkünfte anzusetzen, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Vereinfachung in Österreich unerheblich und die Ableitung der österreichischen Einkünfteermittlung durch eine Mehr- und Wenigerrechnung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde; dies selbst dann, wenn bei der…
…Zertifikatsinhabern in Anspruch zu nehmen sind (Ausnahme: Kapitalerträge aus der Schweiz und Fälle, in denen von der Vereinfachung nach der EStR 2000 Rz 6235 Gebrauch gemacht wird). Hat daher ein repräsentativer österreichischer Anleger Vermögen in 3 österreichischen Investmentfonds angelegt, die aus 11 Staaten Dividendenerträge beziehen…
…ausreichend sein, die Arbeitstage nach dem Überwiegen der österreichischen und deutschen Arbeitszeiten entsprechend zuzuordnen. Allfällige weitere Vereinfachungen bei der Steueraufteilung müssten mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abgesprochen werden. Da die deutsche Kapitalgesellschaft ihren Mitarbeiter in einer österreichischen Betriebstätte beschäftigt, ist sie gemäß § 47…
…Erlasses" (AÖF Nr. 256/2005 idF AÖF Nr. 110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von…
…des Stammhauses) verändern. Dieses Verfahren wird heute auch als "Kostenschlüsselmethode" bezeichnet, bei der allerdings keine Risikoschlüsselung mehr vorgenommen wird. Doch selbst diese Methode kann aus Vereinfachungsgründen angewendet werden, solange hierbei noch hingenommen werden kann, dass damit auch eine Zuteilung des Residualgewinnes an die Betriebstätte stattfindet…
…zu Recht der österreichischen KG die Ausstellung einer von Kroatien verlangten Ansässigkeitsbescheinigung verweigert, weil das österreichisch-kroatische Abkommen - mangels inländischer Ansässigkeit der österreichischen KG - nicht anwendbar ist. Auch der Vereinfachungserlass vom 06.02.2006, BMF-010221/0020-IV/4/2006, kann nicht zur Anwendung kommen…
…einer Steuerfreistellung, nämlich der Bestand einer internationalen Doppelbesteuerung, nicht vor. Eine andere Betrachtung wäre nur denkbar, wenn der ausländische Staat aus Vereinfachungsgründen nicht alle an der Bauführung Beteiligten erfasst, sondern nur den Generalunternehmer zu einer Steuerleistung heranzieht; es geschieht dies im Regelfall im Wege einer…
…Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Als Entlastungsmethode könnte aus Vereinfachungsgründen die Steuerfreistellungsmethode gewählt werden. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, …
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag der schweizerischen Muttergesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der schweizerischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag einer ausländischen Konzerngesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der ausländischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
…Immobilienprojekt und fließen ihm daraus pro Jahr Mieteinnahmen von 1000 zu, denen Finanzierungszinsen von 600 gegenüberstehen (aus Vereinfachungsgründen die einzigen Werbungskosten), dann betragen die nach österreichischem Recht ermittelten Einkünfte 400 und die darauf lastende Einkommensteuer sei (wieder vereinfachend) mit 50%, sonach mit 200 (=Anrechnungshöchstbetrag), angenommen…
…gegeben annehmen kann. Es ist einzuräumen, daß vieles dafür spricht, diesen Vereinfachungsgrundsätzen sinngemäß auch außerhalb von künstlerischen und sportlichen Veranstaltungen Wirkung zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung von inländischen…
…und Vorstellungen mit unterschiedlichen Pauschalhonoraren abgegolten werden, dann wird nach der geltenden Rechtslage der 20%ige Steuerabzug vorzunehmen sein, es sei denn, dass ein Anwendungsfall des Vereinfachungserlasses AÖFV. Nr. 111/99 vorliegt. Dies könnte dann der Fall sein, wenn keiner der Chormitwirkenden vom österreichischen Veranstalter…
…zumisst und folglich die steuerliche Erfassung zur Gänze Österreich überlässt. Unter solchen Gegebenheiten bestehen aus Vereinfachungsgründen gegen eine Einbeziehung von auf tschechischem Gebiet belegenen zugepachteten Flächen in die österreichische Vollpauschalierung in der Weise keine Bedenken, dass das Ausmaß der zugepachteten Flächen mit dem Hektarsatz des…
… allerdings wird hierbei gleichzeitig vorzukehren sein, dass die steuerpflichtigen Gagen der Künstler in Österreich steuerlich erfasst werden. Der Vereinfachungserlass berechtigt insoweit nicht zur Freistellung vom Steuerabzug, wenn die Orchester-GmbH wiederholt in Österreich engagiert wird und hierbei für das einzelne Orchestermitglied die 900 Euro-Grenze…
…Rechtslage - nicht gedeckt. Damit erübrigt es sich auf Vereinfachungsvorschläge wegen des bestehenden Zwerganteiles der Cayman-Islands-Gesellschaft anlässlich der Dividendenauszahlung einzugehen. Eine Körperschaftsbesteuerungs-Option durch die US-Partnership könnte allerdings im Geltungsbereich des vermutlich ab 1998 wirksam werdenden neuen DBA-USA Bedeutung erlangen. Denn wenn…