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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1640

Engagement eines slowakischen Kinderchores

geltende FassungEAS-Auskunft04 4522/3-IV/4/00vom 14.04.2000

Wortlaut laut Findok

Wird für Zwecke einer inländischen Opernproduktion ein slowakischer Kinderchor (12 Kinder) engagiert, mit dem zunächst mehrere Proben und in der Folge 5 Opernvorstellungen stattfinden, wobei Proben und Vorstellungen mit unterschiedlichen Pauschalhonoraren abgegolten werden, dann wird nach der geltenden Rechtslage der 20%ige Steuerabzug vorzunehmen sein, es sei denn, dass ein Anwendungsfall des Vereinfachungserlasses AÖFV. Nr. 111/99 vorliegt. Dies könnte dann der Fall sein, wenn keiner der Chormitwirkenden vom österreichischen Veranstalter - neben den abzugsfähigen Kosten - einen höheren Betrag als ATS 12.000 erhält. Beträgt daher die Summe der Pauschalhonorare beispielsweise ATS 200.000,- und wirkt an den inländischen Veranstaltungen neben den 12 Kindern noch ein Chorleiter mit (sonach 13 Mitwirkende) dann beträgt der maßgebende Grenzbetrag ATS 156.000.- (13 x 12.000). Sollten in diesem Fall S 50.000,- als Kostenersatz im Sinn des Vereinfachungserlasses angefallen sein, dann könnte der Steuerabzug unterbleiben. Sollten allerdings die Voraussetzungen für eine Anwendung des Vereinfachungserlasses nicht vorliegen, dann könnte - mangels Bestandes einer Reziprozitätsvereinbarung mit der slowakischen Steuerverwaltung - auf der Grundlage des mit der Slowakei derzeit angewendeten Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerfreistellung beansprucht werden. 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4522/3-IV/4/00
Stammnummer
2622
Gültig
14.04.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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