…Tragen, wenn die entsprechenden Optionen innerhalb des Kalenderjahres der Übertragung ausgeübt werden. Erhalten die Dienstnehmer nach Ausübung der Option US-Dividenden, so stellen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die - selbst bei Hinterlegung bei einer inländischen Bank und bei inländischer Dividendenauszahlung - keinem inländischen Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, sondern…
…Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte, die durch österreichischen Grundbesitz besichert sind, vermögensteuerfreies Kapitalvermögen erwerben. 12. Jänner 1995…
…bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. Liegt ein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an den Investor) als Einkünfte aus Kapitalvermögen der…
…einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37 Abs. 8 EStG). Beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer "unterliegen" aber mit ihren Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug, gleichgültig, ob die Kapitalanlagen von inländischen oder ausländischen Banken gehalten werden. Geht daher zinsbringendes Kapitalvermögen von beschränkt steuerpflichtigen Erblassern auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen…
…ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten…
…werden, sodaß die über sie erzielten Zinsen der vollen österreichischen Einkommensteuerpflicht unterliegen. Auf Grund der von Österreich mit Argentinien und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen kann im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens für die aus den Staatsanleihen dieser Länder stammenden Zinseneinkünfte - unter Progressionsvorbehalt - Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Einzelheiten…
…Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund des DBA-Ö/NL steht das Besteuerungsrecht daran den Niederlanden zu, wobei Österreich unter Progressionsvorbehalt von der…
…von der Kapitalgesellschaft aus der Immobilienvermietung bezogenen Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte der Kapitalgesellschaft zu werten; die Verteilung an die Anleger stellt sodann für diese einen Kapitalertrag dar, der - soweit keine Erfassung unter den betrieblichen Einkunftsarten zu erfolgen hat - Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…sei es direkt oder indirekt, Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien erwirtschaftet werden. Durch die Wertzuwachsbesteuerung sollte für in Österreich ansässige Anleger ein wettbewerbsstörendes Ausweichen vor der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung…
…angeboten, muss die KG den 25-prozentigen besonderen Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige von den tatsächlichen Ausschüttungen und den ausschüttungsgleichen Erträgen vornehmen. Ungeachtet der im innerstaatlichen Steuerrecht vorgenommenen Umqualifizierung in Einkünfte aus Kapitalvermögen stützt sich die österreichische Besteuerung auf Artikel 6 DBA-Deutschland (unbewegliches Vermögen). Wobei…
…Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen in die Kapitalertragsteuerpflicht optiert wird, um solcherart den - vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Effekt eines Verlustes der Endbesteuerungswirkung für…
…Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern Artikel 10 des DBA-Schweiz angewendet und demzufolge eine Quellensteuer in Höhe von…
…der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital an deutsche und ausländische Gesellschaften gegen Dividenden- und Zinsenertrag vergeben, dann erzielen die österreichischen Anleger im Durchgriff auf diese zuletzt genannten deutschen und drittauslandsbelegenen Kapitalertragsquellen Einkünfte aus Kapitalvermögen …
…Verwaltung von deutschem Liegenschaftsvermögen und mit Kapitalvermögen befasst, dann steht hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine Einkünfte aus Gewerbetrieb…
…KG-Gewinnanteil kann keine grenzüberschreitend von den österreichischen Gesellschaftern nach Deutschland fließende "Managementgebühr" gesehen werden. Auch in EAS 2698 vom 6.2.2006 wurde (in einem reziproken Fall) einer derartige Umqualifizierung eines erhöhten Anteiles an Kapitaleinkünften ("carried interest") in Einkünfte aus selbständiger Arbeit eine Absage…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…
…Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gemäß…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…Juni der Gewinnverteilungsbeschluss mit Dividendenfälligkeit am 29. Juni gefasst, dann wird die Vermutung dafür sprechen, dass die Einkünfte der österreichischen Käufergesellschaft zuzurechnen sind, wenn diese bei der Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung bereits mitgewirkt hat. Ob die Transaktion an der Wiener Börse stattgefunden hat und die…
…Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA "die Einkünfte dieser Immobilien" von der Besteuerung ausgenommen sind. Bei deutschen Immobilienfonds, die ausschließlich in Immobilien veranlagen…