Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1006
Maschinenanmietung aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftE 113/1-IV/4/97vom 20.01.1997
Wortlaut laut Findok
Werden von einem österreichischen
Unternehmen Maschinen aus der Schweiz angemietet, dann tritt für das
schweizerische Unternehmen nur dann beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich
der erzielten Mieteinkünfte ein, wenn es sich bei den Maschinen um eine
Anlage handelt, die als "Sachgesamtheit" anzusprechen ist. Mangels
inländischer Betriebstätte kann das schweizerische Unternehmen zwar
nicht mit inländischen gewerblichen Einkünften besteuert werden; doch
kann nach der "isolierenden Betrachtungsweise" in der Einkunftsart
"Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" nach § 98 Z. 6 EStG
inländische Steuerpflicht eintreten; Vermietungseinkünfte fallen
allerdings nur dann unter diese Einkunftsart, wenn es sich um die Vermietung der
erwähnten "Sachgesamtheiten" handelt; eine Vermietung einzelner Maschinen
wäre auf der Grundlage der isolierenden Betrachtungsweise den "Sonstigen
Einkünften" zuzurechnen, für die im gegebenen Zusammenhang aber keine
beschränkte Steuerpflicht normiert ist.
Besteht in diesem Fall inländische beschränkte
Steuerpflicht, dann darf nach Artikel 12 DBA-Schweiz die inländische Steuer
5% der Mietentgelte nicht übersteigen. Die Steuer ist im Veranlagungsweg zu
erheben; es besteht keine Steuerabzugspflicht für den Mieter.
20.
Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
MietentgeltVermietungseinkünfteLizenzgebührInlandsbetriebstättegewerbliche TätigkeitVeranlagungSteuerabzugAbzugsbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 113/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14885
- Gültig
- 20.01.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF