…zwar Gegenstand, nicht aber Betriebstätte dieses deutschen Grundstückshandels bildet, hat wohl zur Folge, dass gemäß § 98 Z. 3 EStG eine Besteuerung der deutschen Investorin mit inländischen Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht stattfinden kann; dies bewirkt aber nicht die steuerliche Nichterfassung der hierbei erzielten Veräußerungsgewinne, wenn der…
…der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen…
…dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da…
…dass Deutschland den Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes lässt nicht einen durch das Abkommen entzogenen Besteuerungsanspruch in Österreich wieder aufleben. 31. März 1992 Für den Bundesminister: Dr…
Werden zum Privatvermögen zählende inländische Grundstücke von Personen veräußert, die ihren Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes…
…und - wegen der allgemeinen Missbrauchsverdachtssituation - die wirtschaftliche Seriosität erläutert wird. Es ist jedenfalls nicht möglich, allgemein zu bestätigen, dass bei Verkauf eines Wertpapierstammrechtes unter Zurückbehaltung eines oder mehrerer Zinskupons nicht der Veräußerer, sondern der Erwerber als das steuerlich maßgebliche Zurechnungssubjekt hinsichtlich der aus dem anderen…
…dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt…
Veräußert eine in Deutschland ansässige Steuerpflichtige eine in Österreich gelegene und in ihrem Privatvermögen stehende Liegenschaft, so ist dieser Vorgang in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und könnte in Österreich nur nach Maßgabe des Spekulationstatbestandes steuerlich erfasst werden. Wurde der Veräußerungserlös auf einem österreichischen…
…der Besteuerung freizustellen, wenn der Wertzuwachs während einer Zeit eingetreten ist, in der der Veräußerer noch in dem betreffenden ausländischen Staat ansässig war. Das inländische Steuerrecht weicht allerdings von diesem Konzept ab und schöpft die international zugewiesenen Besteuerungsrechte nicht voll aus. Denn gemäß § 31 EStG…
…EStR 2000 Rz 7308). Scheidet der Veräußerer auch aus seiner Funktion als Geschäftsführer aus, dann unterliegt eine aus diesem Anlass gezahlte Pension der österreichischen Besteuerung. Denn das am 25. September 2000 unterzeichnete - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA…
…veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich zugeflossen ist. Sollte der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Gewinnausschüttungsvorbehaltes vorliegen (EAS 788) und sollte folglich die Dividende nicht dem Erwerber, sondern dem Veräußerer steuerlich zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von § 94a EStG nichts…
…denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon auszugehen sein, dass eine Beteiligung, die beispielsweise um S 100 Mio. an eine auf den britischen Kanalinseln errichtete Gesellschaft veräußert wird, wobei sich der Veräußerer zudem die (6 Monate später erfolgende…
…vor, wird der anlässlich der Veräußerung vereinbarte Dividendenvorbehalt nach österreichischem Recht steuerlich anerkannt und rechnet auch die eidgenössische Steuerverwaltung die nach der Veräußerung von der österreichischen Gesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung noch dem schweizerischen Veräußerer (als nachträgliche Gewinnausschüttung und nicht bloß als Bestandteil des Veräußerungspreises) zu, würde…
…Veräußert der Abgabepflichtige innerhalb der Fünfjahresfrist die Kapitalanteile oder Wertpapiere, so wären nach innerstaatlichem Recht die gesamten aufgedeckten stillen Reserven zu erfassen; das DBA Kanada (Art. 13 Abs. 6) steht einer Erfassung der in diesem Zeitraum allenfalls angefallenen Wertsteigerung nicht entgegen. Erst nach Ablauf der…
…dem Veräußerer steht danach keine weitere Verfügungsmacht (keine weitere Veräußerungsmöglichkeit) mehr zu, unterbleibt ein Steuerabzug. Einkünfte aus der Veräußerung von Standardsoftware unterliegen daher nicht dem Steuerabzug (EStR 2000 Rz 8000). Auch nach deutscher Rechtsauffassung handelt es sich in Fällen der grenzüberschreitenden Softwareüberlassung nur dann um…
…besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes des erstgenannten Staates führen. Allerdings wird in Satz 2 dieser Bestimmung ausdrücklich auf einen einzigen Ansässigkeitswechsel Bezug genommen ("Eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des vorgenannten Ansässigkeitswechsels findet nicht statt"), sodass…
…a (iii) DBA Australien nur auf Fälle, in denen die Gesellschaft, deren Anteile veräußert werden, die Grundstücke unmittelbar besitzt. Damit wären jene Fälle nicht von Art. 13 DBA Australien erfasst, in denen die Immobilien bloß von einer Tochtergesellschaft der zu beurteilenden Gesellschaft gehalten werden (vgl…
… 25 BAO umschriebene Personenkreis zu verstehen. Verbundene Unternehmen zählen sonach nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an der französischen Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person…
…der Veräußerer die Gesellschaft anweist, die Dividende dem neuen Aktionär auszuzahlen; siehe ministerielle Anfragenbeantwortung in SWK 1991, Heft 8, AI, S 120). Die vorstehenden Auffassungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht…
…nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung) abgegolten wird. Doch selbst wenn die Zahlungen an die deutsche Kapitalgesellschaft den Charakter von Beratungsvergütungen hätten, stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht…